Das Kyoto-Protokoll sieht neben dem Emissionshandel zwei weitere Instrumente vor, die das Erreichen der Klimaschutzziele erleichtern sollen. Mit diesen so genannten projektbezogenen Mechanismen können Industriestaaten Klimaschutzprojekte in weniger entwickelten Ländern oder Schwellenländern – „Clean Development Mechanism“ – finanzieren oder Emissionsminderungsprojekte in anderen Industrieländern – „Joint Implementation“ – durchführen. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen „irgendwo auf der Welt“ zusätzlich zu vermindern. Bei beiden Projektarten werden quantitative, auf das Projekt bezogene Emissionsziele bestimmt.
Beispiele für emissionsmindernde Klimaschutzprojektaktivitäten sind der Bau eines Windparks, die Verbesserung der Effizienz eines Fernwärmenetzes oder die Installation eines Biomassekraftwerks. Anrechenbar sind auch so genannte „Senkenprojektaktivitäten“, Projekte, die zu mehr gebundenem Kohlenstoff pro Flächeneinheit führen, wie beispielsweise Aufforstungen oder Wiederaufforstungen.
Gemeinsame Aktionen („Joint Implementation“)
Im Rahmen der „Joint Implementation“ können Industriestaaten, die sich an das Kyoto-Protokoll gebunden haben, aber auch Unternehmen aus diesen Staaten, Klimaschutzprojekte in anderen Industriestaaten initiieren. Der Clou an der Sache: Die dabei erzielten Treibhausgasreduktionen können sie sich auf ihre eigenen Verpflichtungen anrechnen lassen.
Im Endeffekt werden mit diesem Mechanismus in beiden Staaten zusammengenommen nicht mehr Treibhausgase eingespart, als wenn die Projekte jeweils im eigenen Land stattfinden würden. Aber, und das ist der Vorteil, das Ganze passiert dort, wo die Kosten pro Minderungseinheit am geringsten sind. Ziel des Ganzen ist es daher eher, die Industriestaaten überhaupt zu Klimaschutzprojekten zu animieren – erstmal unabhängig davon, wo diese stattfinden.