Die Vielfalt der Schutzgebiete ist in Deutschland schon fast nicht mehr überschaubar. Naturschutzgebiet und Nationalpark hat zumindest jeder schon einmal gehört, doch bei den Unterschieden zwischen Europadiplom, FFH-Gebiet oder Biosphärenreservat geraten auch eingefleischte Naturschützer schon einmal durcheinander. Denn manche Gebiete erfüllen neben dem Arten- und Biotopschutz weitere Funktionen.
Naturschutzgebiet – der „kleine“ Klassiker
Naturschutzgebiete (NSG) sind die formal strengste und zugleich häufigste Schutzkategorie Deutschlands. Sie sollen hauptsächlich bedrohte Tier- und Pflanzenarten schützen. Somit ist in ihnen zunächst alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist: man darf als Spaziergänger die markierten Wege nicht verlassen, keine Pflanzen pflücken, Pilze sammeln oder gar seinen Müll entsorgen. Ein NSG kommt allerdings nicht zwangsläufig einer „Vollsperrung“ gleich. Der Schutz kann sich auch auf Teilgebiete erstrecken, zum Beispiel auf ein Gewässer oder eine einzelne Baumart. Auch sind Beschränkungen für bestimmte Jahreszeiten oder die Brutzeit möglich. Die jeweils geltenden Verbote sind entweder ausgeschildert oder können bei der Gemeinde erfragt werden. Eine extensive Landwirtschaft ist zumeist unter Auflagen erlaubt. Bei größeren Einschränkungen oder der Beschneidung von Eigentumsrechten können Entschädigungszahlungen bei der Gemeinde beantragt werden.
Landschaftsschutzgebiet – häufig überschätzt
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind weitaus größer als Naturschutzgebiete und mindestens ebenso bekannt. Doch häufig wird ihre Bedeutung für den Naturschutz überschätzt. Denn in erster Linie sind sie für die Erholung des Menschen reserviert. Nutzungseinschränkungen für Landwirte oder Besucher gibt es kaum, lediglich die Errichtung von Straßen und Gebäuden ist reglementiert. Sollten in einem LSG seltene Tierarten leben, so genießen sie dadurch keinen besonderen Schutz.
Biosphärenreservat – Schutz durch Nutzung
Im Biosphärenreservat ist der Mensch integraler Bestandteil der Natur. Im Vordergrund steht die nachhaltige und historisch überlieferte Form der Landwirtschaft. Häufig wird in diesen großen Gebieten bereits jahrzehntelang nach den heutigen Maßstäben des ökologischen Landbaus gewirtschaftet. Diese naturnahen Kulturlandschaften sollen sowohl aus Gründen des Artenschutzes als auch der kulturellen Bedeutung erhalten bleiben. Die Kategorie Biosphärenreservat wurde 1970 weltweit durch die UNESCO ins Leben gerufen, deutschlandweit gibt es vierzehn dieser Gebiete.
Naturpark – Touristen erwünscht
Naturparke dienen überwiegend der Erholung des Menschen und sollen ganz gezielt für Touristen erschlossen werden. Sie setzen sich aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten zusammen. Häufig wird der Naturpark wegen seiner Namensähnlichkeit mit dem Nationalpark verwechselt, der vergleichbar groß aber wesentlich stärker geschützt ist.
Und sonst!?
Darüber hinaus gibt es kleinräumige Schutzgebiete wie Naturdenkmal, Geschützter Landschaftsbestandteil oder Geschütztes Biotop. Des Weiteren greifen auch in Deutschland die europäischen Richtlinien zum Vogelschutz oder zur angestrebten Vernetzung aller Großschutzgebiete. Im Einzelnen überschneiden sich jedoch viele Kategorien oder belegen Gebiete mit doppeltem Schutzstatus.
Stand: 13.01.2004