Das Objekt der Begierde ist 1.800 Kilometer lang, 60 bis 200 Kilometer breit und liegt direkt unter dem Nordpol. Die Rede ist vom Lomonossov-Rücken, einem unterseeischen Gebirge mitten im Nordpolarmeer. An der höchsten Stelle ragt der schroffe Rücken 3.700 Meter über dem Meeresgrund auf und liegt nur 400 Meter unter Wasser.
Abgetrennter Festlandssockel
Auf den ersten Blick scheint es sich beim Lomonossov-Rücken um ein ganz gewöhnliches Untersee-Gebirge zu handeln – nicht unähnlich den mittelozeanischen Rücken anderer Meere. Doch dies täuscht. Denn Analysen von Bohrproben zeigen, dass dieser Rücken nicht zur ozeanischen Kruste gehört. Stattdessen – und das macht es so brisant – handelt es sich um einen abgetrennten Teil einer kontinentalen Erdplatte. Er wurde wahrscheinlich von seinem ursprünglichen Festlandssockel abgeschnitten, als sich vor Millionen Jahren der benachbarte Gakkel-Rücken – ein echter Ozeanrücken – auftürmte.
Die große Frage aber ist: Zu welchem Festland gehörte oder gehört der Lomonossov-Rücken? Denn angesichts des Rohstoffreichtums in den umgebenden Gewässern könnte dies darüber entscheiden, welches Land große Teile des bisher nicht zugeordneten Nordpolarmeeres für sich beanspruchen darf. Anwärter darauf sind sowohl Dänemark als auch Russland und Kanada, denn die Enden des Rückens reichen bis auf wenige Dutzend Kilometer an die Schelfgebiete dieser Länder heran. Nur jeweils ein tiefer Graben trennt sie.
Seerechtliche Ansprüche
Hintergrund des Ganzen: Das Seerechts-Übereinkommen sieht vor, dass die nationalen Nutzungsgebiete unter bestimmten Voraussetzungen über die ausschließlichen Wirtschaftszonen hinaus erweitert werden können. Dies ist dann möglich, wenn der Meeresboden jenseits der 200-Seemeilen-Zone nachweislich zum Festlandsockel des jeweiligen Landes gehört. Dann darf der Staat Bodenschätze noch bis zu 350 Seemeilen weit vor der Küste abbauen.
Damit diese Erweiterung in Kraft tritt, müssen die Länder einen Antrag bei einer speziellen UN-Kommission stellen, der „Commission on the Limits of the Continental Shelf“ (CLCS). Sie besteht aus 20 Geologen, Geografen und Juristen, die über die Gebietsansprüche beraten und entscheiden. Auf Basis ihrer Entscheidung können dann neue Grenzen gezogen werden.
Russland, Dänemark oder Kanada?
Im Falle des Lomonossov-Rückens jedoch ist die Lage kompliziert – und strittig. Bereits 2001 reichte Russland einen Antrag auf Erweiterung ihres Gebiets ein mit der Begründung, das Unterseegebirge sei Teil des Eurasischen Kontinents. Die Kommission fällte jedoch wegen unzureichender Daten keine Entscheidung. 2014 dann zogen Kanada und Dänemark nach und behaupteten ihrerseits, der Rücken sei eine Verlängerung ihrer jeweiligen Schelfgebiete.
Alle drei Staaten führen seither immer wieder wissenschaftliche Belege auf, die beweisen sollen, dass der Lomonossov-Rücken geologisch zu ihrem Territorium gehört. 2007 kartierte eine russisch-kanadische Expedition den Rücken und entnahmen mehrere Bohrproben. Bei dieser Gelegenheit tauchten russische Forscher in einem Mini-U-Boot zum Meeresgrund und pflanzten eine russische Flagge aus Titan direkt auf den Nordpol – eine klare Ansage ihrer territorialen Ansprüche.
Noch aber hat die UN-Kommission nicht entschieden, ob der Lomonossov-Rücken einem Land zugesprochen wird und wem. Sollte der Schiedsspruch erfolgen, bleibt zudem abzuwarten, ob sich die Staaten auch daran halten.
Nadja Podbregar
Stand: 18.11.2016