Die Ermittlungsarbeit erfährt eine drastische Wendung, denn von einer Beziehungstat innerhalb der als harmonisch geltenden Familie sind die Ermittler bisher nicht ausgegangen. Der einzige Sohn der Getöteten wird erneut vernommen und mit den belastenden Befunden konfrontiert. Die Ermittlungsbeamten stellen bei ihm scharfrandige Verletzungen an der rechten Handinnenfläche fest. Unter dem Druck der Indizien berichtet der Mann verzweifelt, vor wenigen Monaten in die Drogensucht abgerutscht zu sein. Er gesteht, die Mutter im Drogenrausch erstochen zu haben, da
er nach einem vorangegangenen Streit plötzlich von unkontrollierbaren Hassgefühlen gegen sie übermannt worden sei.
Suche nach Giften und Rauschmitteln
Der Sohn gibt an, bei der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein. Sofort ordnet die Kriminalpolizei bei dem Täter eine forensisch-toxikologische Untersuchung an. Forensische Toxikologen untersuchen Gifte, hierzu zählen Arznei- und Rauschmittel, Pflanzeninhaltsstoffe, Tiergifte und Alkohol. Im Vordergrund steht die Aufklärung von Verkehrs- oder strafrechtlichen Delikten sowie von Vergiftungs- und Mordfällen. Das Ziel der toxikologischen Untersuchung ist der Nachweis und die Quantifizierung von aufgenommenen Substanzen. Hierdurch können Aussagen über die pharmakologische Wirkung und somit über die Gefährlichkeit des »Giftes« getroffen werden.
Die Konzentration wird in der Regel aus dem Blut ermittelt, da die aktuellen Blutkonzentrationen annähernd die pharmakologischen Wirkkonzentrationen widerspiegeln. Bei Mord- oder Suizidfällen werden bei einer Leiche als weitere Untersuchungsmaterialien Urin, Mageninhalt, Gewebe- und Haarproben herangezogen. Die Analyse dieser Materialien liefert Hinweise auf den Aufnahmeweg, die ungefähre Aufnahmezeit und die Konsumgewohnheiten des Verstorbenen.
Mit Gaschromatograph und Massenspektrometer
Die toxikologische Analyse beginnt mit immunchemischen Vortests, die auf Antigen-Antikörperreaktionen beruhen. Weiterführend werden chromatografische Analyseverfahren wie die Gas- und Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (GC und HPLC) eingesetzt, die oftmals mit der Massenspektrometrie (MS) gekoppelt sind.
Bei der Gaschromatografie- Massenspektrometrie (GC-MS) verdampft man eine extrahierte Probe, und über Wechselwirkungen mit einer Trennsäule wird sie in ihre Einzelbestandteile aufgetrennt. Danach gelangen die Einzelsubstanzen über ein Trägergas in das Massenspektrometer und werden durch Elektronenbeschuss in Bruchstücke zerschlagen, deren Massen detektiert werden. Bis auf wenige Ausnahmen kann man für jede Substanz ein Massenspektrum erhalten, das einem spezifischen Fingerabdruck gleicht. Diese Verfahren gelten als beweissicher und sind damit vor Gericht verwertbar.
Forschung Frankfurt / Christina Kaiser, Silke Kauferstein, Esther Reuss und Cora Wunder
Stand: 25.06.2010