Auch 1999 hatte die deutsche Wissenschaft ihren Skandal: Der Direktor des Heidelberger Max-Planck-Institus für medizinische Forschung, Peter Seeburg, mußte sich gegen Vorwürfe des Diebstahls und Betrugs verteidigen. Er hatte, wie er selbst in einem US-Patentrechtsverfahren Anfang 1999 eingeräumte, in der Silvesternacht des Jahres 1978 ein gentechnisch verändertes Bakterium aus den Labors der Universität von Kalifornien entwendet.
Diese von ihm während seiner Zeit als Universitätsangestellter veränderte Mikrobe soll er anschließend als Basis für seine Arbeit bei seinem neuen Arbeitgeber, der Gentechnikfirma Genentech, benutzt haben. Um die Herkunft des gestohlenen Materials zu vertuschen, habe der Molekularbiologe in einer Veröffentlichung in der Fachzeitschrift „Nature“ falsche Angaben gemacht, heisst es.
Die bestohlene Universität fordert nun von der Firma Genentech Schadensersatz in Höhe von 1,2 Milliarden Dollar für entgangene Lizenzgebühren. Seeburg und seiner Arbeitsgruppe bei Genentech soll mit Hilfe des gestohlenen Bakteriums die Klonierung des menschlichen Wachstumshormons gelungen sein. Während Seeburg den Diebstahl unter dem Vorsatz, das Bakterium für die Genentech-Forschungen einzusetzen zugibt, bestreitet dies ein ehemaliger Kollege von ihm jedoch vehement. Nach Angaben von David V. Goeddel sei nicht das gestohlene, sondern ein anderes Bakterium als Ausgangspunkt für die Forschungen verwendet worden. Die Veröffentlichung in der Zeitschrift „Nature“ enthalte zudem keine Falschangaben sondern lediglich eine „technische Ungenauigkeit“.
Neben mehreren Stellungnahmen Goeddels, die Peter Seeburg bezichtigen, „skurrile Beschuldigungen“ auszusprechen, soll die Veröffentlichung von Auszügen aus den damaligen Laborbüchern im Internet die korrekte Entstehung des Wachstumshormons nachweisen. Auch die Anwälte der klagenden Universität haben mittlerweile ihre Stellungnahmen und Argumente ins Netz gestellt.
Auch nach der letzten Verhandlung im Juni 2000 kam die Jury zu keinem eindeutigen Ergebnis. Beide Parteien bezichtigten die jeweils andere der Lüge, und die Beweise beider Seiten weisen an den wichtigsten Stellen Schwachpunkte auf. So werden die Aufzeichnungen in den Laborbüchern Goddels, die die völlige Nichtverwendung des gestohlenen Bakteriums belegen sollen, an den entscheidenen Stellen schwammig und ungenau. Seeburg wird andererseits vorgeworfen, seine Aussagen seien nur bedingt glaubwürdig, da er zur fraglichen Zeit starke Drogen und Alkoholprobleme gehabt habe. Außerdem profitiere er finanziell von einem Gewinn der Universität, da er Anspruch auf einen Teil der Lizenzgebühren habe.
Während der Streit in den USA weiter tobt, hat auch in Deutschland die Max-Planck-Gesellschaft die Konsequenzen gezogen. Der Präsident der MPG, Hubert Markl, setzte eine Untersuchungskommission mit einem externen Juristen als Vorsitzenden ein. „Juristisch mag es verjährt sein, vom wissenschaftlichen Ethos her ist es aber immer noch aktuell“, so Markl auf der Jahrestagung der Max-Planck-Gesellschaft in Dortmund. Seeburg selbst hat für die Dauer der Untersuchungen die Leitung seines Instituts niedergelegt.
Stand: 13.02.2000