Energie

Umlage und Vergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

„Erneuerbare Energien treiben den Strompreis unnötig in die Höhe“ – so oder ähnlich lauten Vorwürfe, dass der Strom im Zuge der Energiewende immer teurer werde. Und tatsächlich ist der Preis pro Kilowattstunde in den vergangenen Jahren kontinuierlich geklettert. Doch erneuerbare Energiequellen sind nicht zwangsläufig teurer als die konventionellen Kraftwerke. Allerdings muss ihr Aufbau noch finanziert werden. Diesem Zweck dient das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG).

Garantierter Strompreis für Erzeuger

Das EEG garantiert den Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien, dass sie für diesen Strom zwanzig Jahre lang einen Mindestpreis erhalten – die sogenannte Einspeisungsvergütung. So sollen sie ihre Anlagen aufbauen und betreiben können, ohne finanzielle Verluste befürchten zu müssen. Denn der komplette Neuaufbau einer Solaranlage oder eines Windparks kostet natürlich Geld.

Zahlen müssen diesen Preis zunächst die Netzbetreiber: Sie sind laut EEG verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Quellen bevorzugt einzukaufen und einzuspeisen. An der Strombörse stellen sie den grünen Strom dann wieder zum Verkauf. Dort allerdings fallen die Strompreise schon seit Jahren – Grund ist das steigende Angebot aus dem wachsenden Wirtschaftszweig der erneuerbaren Energien. Unter anderem dadurch liegen die Strompreise an der Börse viel niedriger als die Vergütung, die die Betreiber laut EEG an die Erzeuger zahlen.

Die EEG-Umlage treibt den Strompreis nach oben – die Reform des EEG soll das beenden. © FreeImages.com / Bob Smith

Umlage leitet Kosten an Verbraucher weiter

An dieser Stelle kommt die sogenannte EEG-Umlage ins Spiel: Damit auch die Netzbetreiber nicht durch den Ausbau der erneuerbaren Energie in den Bankrott getrieben werden, können sie die Verluste zwischen Stromeinkauf und –verkauf an die Stromverbraucher weiterleiten. Dazu ermitteln sie für jedes Jahr die voraussichtliche Differenz zwischen ihren Ausgaben für Strom aus erneuerbaren Energien und den damit erzielten Einnahmen.

Für das Jahr 2015 liegt dieser Betrag bei 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Seit das EEG im Jahr 2000 in Kraft ist die Umlage damit zum ersten Mal niedriger als im Vorjahr. Bis 2014 war sie stetig gestiegen, manchmal sogar in großen Sprüngen. Der Grund dafür waren die damals noch relativ hohen Einspeisevergütungen, die die Netzbetreiber zahlen mussten und noch immer zahlen.

Planvoller und vernetzter

Seit August 2014 gilt das EEG darum in überarbeiteter Form: Die Vergütungen fallen nun niedriger aus. Außerdem können die Produzenten ihren Strom nun auch selbst direkt an der Strombörse vermarkten. Dies soll dazu führen, dass die erneuerbaren Energien sich in den regulären Strommarkt eingliedern. Der Strompreis soll dadurch nicht weiter aufgrund der EEG-Umlage in die Höhe schnellen.

Auch die Kosten der Energiewende sollen mit dem neuen EEG gerechter verteilt werden. Um Arbeitsplätze zu schützen, waren Industriezweige mit besonders hohem Stromverbrauch bislang von der EEG-Umlage befreit, etwa Stahlwerke, Aluminiumhütten oder auch Betriebe mit großen Kühlhäusern. Solche Ausnahmen sollen nun seltener werden und nur noch für Industrien gelten, die sich im internationalen Wettbewerb behaupten müssen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erläutert, das Motto des EEG sei nach der Reform nicht mehr „je mehr und schneller, desto besser“, sondern „je planvoller und vernetzter, desto besser.“

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Ansgar Kretschmer
Stand: 18.09.2015

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In den Schlagzeilen

Inhalt des Dossiers

Alles erneuerbar?
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Alles erneuerbar – warum eigentlich?
Gründe für die Energiewende

Reicht der Strom für ganz Deutschland?
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Eine Frage der Verteilung
Stabiles Stromnetz mit erneuerbarer Energie

Intelligentes Stromnetz
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Was tun bei Flaute?
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Umlage und Vergütung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

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