Trotz aller Unterschiede sind sich die Patentrechte sowohl der USA als auch Europas aber im Prinzip einig: Patentiert werden können nur Erfindungen, keine bloßen Entdeckungen. Und damit, so könnte man glauben, sei doch eigentlich auch die Frage nach der Patentierbarkeit menschlicher Gensequenzen beantwortet, oder? Offenbar nicht, wie die gängige Praxis zeigt.
Dem höchsten britischen Gericht zufolge scheinen die Dinge noch relativ klar: „Etwas, was in der Natur besteht, sei es eine Gesetzmäßigkeit, sei es ein Naturstoff, wird zunächst einmal entdeckt, und eine reine Entdeckung, wie beispielsweise eine DNS-Sequenz, ist noch keine Erfindung, kann also auch nicht patentiert werden.“ Ähnlich eindeutig scheint es auch die europäische Patentrichtlinie festzulegen: „Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung sowie die bloße Entdeckung seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, können keine patentierbare Erfindung sein.“
Die Funktion ist das Entscheidende
Doch wie kann eine Sequenz, die nach diesen Definitionen eindeutig nicht „erfunden“ werden kann, dennoch eine patentierbare Erfindung sein – wie im Fall der Brustkrebsgene BRCA1 und 2? Das geht durchaus – und zwar dann, wenn sie in engem Zusammenhang mit einer konkreten Funktion und Anwendung steht und diese als neu und durch menschliches Zutun „erfunden“ definiert werden kann. In der EU-Patentrichtlinie liest sich dies dann so: „…als Erfindung soll es aber gelten, wenn die Sequenz entschlüsselt wird, ein Verwendungszweck bekannt ist und wenn man weiß, für welches Eiweiß das Gen codiert.“
Theoretisch bedeutet dies, dass sich Unternehmen dann eine Gensequenz schützen lassen können, wenn sie durch eigene Forschungstätigkeit ein Verfahren entwickelt haben, mit dem sie ein medizinisch oder sonstwie nutzbares Erzeugnis aus dieser Gensequenz gewinnen können. Geschützt ist jedoch auch dann nur diese spezielle Nutzung der Gensequenz, nicht das Gen an sich. Ein anderes Unternehmen könnte im Prinzip aus der gleichen Sequenz ein anderes Verfahren entwickeln und sich dieses seinerseits patentieren lassen.