Annex-1 Staaten
Länder, die in der Klimarahmenkonvention Verpflichtungen zu Treibhausgas begrenzenden nationalen Maßnahmen angenommen haben. Dazu gehören alle OECD-Länder, Russland, die meisten osteuropäischen Länder und die Türkei, nicht aber Mexiko und Korea.
Annex-B Staaten
Länder, die sich im Klimaprotokoll von Kyoto zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen verpflichtet haben. Dazu gehören die Annex-1 Staaten außer der Türkei und Weißrussland.
Clean Development Mechanism
Eines der so genannten flexiblen Mechanismen. Dabei finanzieren die Industrieländer Projekte in den Entwicklungsländern, die dort die Treibhausgasemissionen mindern. Diese „eingesparten“ Treibhausgase darf das Industrieland dann zusätzlich emittieren.
Emissionshandel
Alle Annex-B Staaten haben für die erste Stufe eine zulässige Emissionsmenge zugewiesen bekommen. Diese können sie selber aufbrauchen oder Teile davon an andere Annex-B Staaten verkaufen.
IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change
Zwischenstaatliches Expertengremium für Klimafragen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen.
Joint Implementation
Flexibler Mechanismus, der nur für Annex-1 Staaten gilt. Länder können emissionsmindernde Projekte in anderen Staaten fördern und erhalten dafür Emissionen „gutgeschrieben“.
Kyoto-Protokoll
Beschluss, der auf der 3. Klimakonferenz im japanischen Kyoto angenommen wurde. Er enthält unter anderem konkrete Minderungspflichten für Treibhausgasemissionen. In Kraft getreten ist das Protokoll am 16. Februar 2005.
Klimarahmenkonvention (UNFCC)
1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung unterzeichnet. Bildet die völkerrechtliche Grundlage für die internationalen Klimaverhandlungen.
Senke
Kohlenstoffreservoir, das Kohlendioxid aus der Atmosphäre aufnehmen und in der pflanzlichen Biomasse oder im Humus speichern kann (Ozeane, Wälder, Böden).
Stand: 02.12.2005