Bei dem Opfer des vorliegenden Falls werden routinemäßig sowohl die Körperflüssigkeiten Blut und Urin als auch Mageninhalt, Gewebe- und Haarproben untersucht. Das Ergebnis der Analyse ist negativ: Hinweise auf eine Beeinträchtigung des Opfers durch körperfremde Substanzen gibt es nicht. Bei dem tatgeständigen Sohn soll der Drogeneinfluss zur Tatzeit ermittelt werden. Seine Aussage, er habe die Tat im Drogenrausch verübt, lässt sich fast eine Woche nach dem Mord anhand einer aktuellen Blutentnahme nicht mehr bestätigen, da Drogen oder auch Arzneimittel in der Regel nicht länger als einen Tag nach der Aufnahme im Blut nachweisbar sind.
Um die Aussage des Täters dennoch überprüfen zu können, muss die Toxikologin den blutigen Handabdruck untersuchen, den er nach der Tat an der Wand hinterlassen hat. Die Spurensicherung geht daraufhin nochmals zum Tatort und schneidet ein Stück Tapete aus der Wand, an der das Blut des Täters haftet. Die Toxikologin extrahiert körperfremde Substanzen aus den getrockneten Blutspuren und analysiert diese mittels GC-MS.
Kokain im Blut
Sie findet in der getrockneten Blutprobe die Droge Kokain und deren Abbauprodukte. Kokain wirkt als Psychostimulans erregend auf das zentrale Nervensystem, so dass sich die Konsumenten ausgesprochen wach und leistungsstark fühlen. Oftmals überschätzen sie dabei ihre Fähigkeiten. Bei noch höheren Dosen wird häufig eine gesteigerte Aggressivität beobachtet, was beim Täter in Betracht kommen könnte. Durch den eindeutigen Nachweis des Kokains im Blut kann somit die Behauptung des Täters bestätigt werden. Der Befund des Drogeneinflusses wird ihm wahrscheinlich eine Strafminderung verschaffen.
Forschung Frankfurt / Christina Kaiser, Silke Kauferstein, Esther Reuss und Cora Wunder
Stand: 25.06.2010