Bevor zur Hausen die Rolle der HPV-Viren beim Zervixkarzinom entdeckte, konnte nur sexuelle Enthaltsamkeit vor der Erkrankung schützen. Denn nicht einmal Kondome können sicher verhindern, dass die Viren übertragen werden. Doch mit der Aufklärung des Auslöse-Mechanismus hatte zur Hausen die entscheidende Voraussetzung geschaffen, um dem Gebärmutterhalskrebs effektiv vorbeugen zu können: durch eine Impfung. Denn verhindert man die Infektion der Zellen mit den Erregern, kann die fatale Kette von genetischen und biochemischen Veränderungen in ihnen nicht beginnen. Die durch die Viren induzierte Entartung ist blockiert.
Mitte der 1990er begannen mehrere Pharmafirmen, an Impfstoffen gegen HPV zu arbeiten. 2006 wurde zunächst in den USA, dann auch in der Europäischen Union eine Vakzine der Firma Sanofi Pasteur zugelassen, die gegen vier HPV-Varianten wirkt: HJPV-16 und HPV-18, sowie zwei weitere Varianten, die nur selten Zervixkarzinom, aber sehr häufig Feigwarzen auslösen. Dieser Vierfach-Impfstoff wird unter dem Namen Gardasil oder Silgard vertrieben. 2007 brachte GlaxoSmithKline den zweifach-Impfstoff Cervarix auf den Markt, der gezielt nur die beiden Auslöser des Gebärmutterhalskrebses – HPV-16 und HPV-18 – blockiert.
Antikörper gegen das Virus
Beide Impfstoffe sorgen für eine aktive Immunisierung: Sie konfrontieren das Immunsystem der Empfängerin mit virus-ähnlichen Partikeln – nicht-infektiösen Virushüllen ohne Erbgutinhalt. Die Abwehr erkennt diese Partikel als fremd und potenziell schädlich und produziert spezifische Antikörper gegen sie. Gleichzeitig speichern spezielle Abwehrzellen den Bauplan für diese Antikörper, so dass das Immunsystem bei einem erneuten Angriff dieser Viren schneller und effektiver reagieren kann. Dieses Prinzip machen sich die meisten aktiven Schutzimpfungen zunutze. Erste Studien zeigen, dass mit diesen HPV-Impfstoffen behandelte Frauen tatsächlich 80 bis 100 Prozent mehr Antikörper bildeten als bei einer normalen Infektion.
Seit März 2007 empfiehlt die ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), alle Mädchen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren gegen humane Papillomviren zu impfen. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für die HPV-Impfung von Mädchen dieses Alters übernommen. Da es schon beim ersten Sexualkontakt zur Infektion mit HPV kommen kann, ist es am besten, bereits vor dem ersten Sexualverkehr zu impfen. Von einigen Kassen werden die Kosten der Impfung aber auch außerhalb dieser Altersgrenzen getragen. Grundsätzlich können auch Frauen, die älter als 17 Jahre sind, nach individueller Beratung auf der Basis der Impfstoffzulassung ohne obere Altersgrenze geimpft werden.
Stand: 19.04.2013