Es gibt nur wenige Organe, bei denen eine Lebendspende möglich ist. Im Wesentlichen trifft dies auf die Niere und Teile der Leber zu. In anderen Fällen ist dagegen nur eine Organspende nach dem Tod möglich. Bevor ein Patient die Chance auf ein neues Leben erhalten kann, muss erst ein anderes Leben zu Ende gehen. Doch wann ist ein Mensch wirklich tot?
Hirntod als Kriterium
Während früher die Feststellung des Herz- und Atemstillstands als eindeutiges Kriterium dafür galt, wird heute von Medizinern die Hirntod-Definition herangezogen. Denn während viele Bereiche des menschlichen Organismus inzwischen mithilfe von Maschinen künstlich am Leben gehalten werden können, gilt dies für das Gehirn nicht.
Bereits nach wenigen Minuten ohne Sauerstoffversorgung sterben die Nervenzellen im Denkorgan ab und es kommt zu einem irreparablen Ausfall entscheidender Hirnfunktionen – dem Hirntod. Es ist diese Definition, die für die Organtransplantation in Deutschland entscheidend ist: Erst nach dem Hirntod eines Menschen dürfen Ärzte Organe aus dessen Körper entnehmen.
Nur auf der Intensivstation möglich
Für die Feststellung, dass das Gehirn seine Steuerungsfunktion wirklich und unumkehrbar nicht mehr erfüllt, gelten strenge Kriterien. Die Hirntod-Diagnose darf hierzulande erst dann erfolgen, wenn die diagnostizierten Ausfallsymptome des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms eines Patienten nach mindestens zwölf Stunden erneut und übereinstimmend durch mindestens zwei Mediziner nachgewiesen werden.
Ist dies der Fall und kommt eine Organspende bei dem Verstorbenen in Frage, weil er oder seine Angehörigen dem zugestimmt haben, muss sein Herz-Kreislauf-System weiter künstlich aufrechterhalten werden. Denn die für eine Spende geeigneten Organe müssen so lange wie möglich mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden. Beide Voraussetzungen – die Diagnose des Hirntods und die künstliche Beatmung – sind nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses möglich.