Die 14 Artikel des Antarktisvertrags zusammengefasst:
- Die Antarktis darf nur für friedliche Aktivitäten genutzt werden; alle militärischen Maßnahmen sind strengsten verboten.
- Die Freiheit der Forschung und die wissenschaftliche Kooperation, wie sie im internationalen Geophysikalischen Jahr etabliert wurde, soll weiter bestehen bleiben.
- Pläne für wissenschaftliche Programme und ihre Ergebnisse, sowie Wissenschaftler sollen frei ausgetauscht werden können.
- Alle bereits bestehenden nationalen Claims werden vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an eingefroren. Der Status quo bleibt erhalten.
- Kernexplosionen oder die Lagerung radioaktiven Materials in der Antarktis ist verboten
- Der Vertrag umfasst alle Gebiete südlich des 60. Breitengrades
- Jeder Unterzeichnerstaat kann Beobachter ernennen. Diese müssen zu jeder Zeit und an jedem Ort innerhalb der Antarkis freien Zugang erhalten. Sie haben das Recht, Gebäude, Schiffe, Flugzeuge und Ausrüstung anderer Nationen zu untersuchen.
- Die aktiven Nationen halten regelmäßige Beratungstreffen ab.
- Konflikte zwischen Teilnehmerstaatern sollen in friedlichen Verhandlungen, im Extremfall vom Internationalen Gerichtshof geklärt werden.Der Vertrag bleibt für mindestens 30 Jahre rechtskräftig.
Stand: 15.01.2000