Biotechnologien

Wo beginnt der Mensch?

Eine rechtliche Einordnung

Spätestens seit der Geburt des Klonschafs Dolly sind die gesetzgebenden Gremien in aller Welt in Zugzwang: Klonforschung und Gentechnik schreiten immer schneller voran und viele der bis dahin gültigen Gesetze sind von der wissenschaftlichen Realität schlichtweg überholt worden. Wie in vielen Gebieten der Gentechnik ist die Entscheidung darüber, was verboten und was erlaubt werden soll, extrem schwierig. Wo setzt man die Grenze zwischen medizinisch sinnvoller Forschung und unzulässigen weil ethisch bedenklichen Versuchen an menschlichen Geweben oder gar Embryonen? Wo beginnt der Schutz menschlichen Lebens? So unterschiedlich wie die Antworten auf diese Fragen ausfallen können, so verschieden ist auch die momentane Gesetzgebung.

Weder gestattet noch ausdrücklich verboten

„Jede Bestrebung, ein menschliches Wesen zu schaffen, das genetisch mit einem anderen menschlichen Individuum identisch ist, ob lebend oder tot, ist verboten.“ So heißt es im Zusatzprotokoll der Konvention für Menschenrechte, den das europäische Parlament bereits im Januar 1998 verabschiedete. Es ist allerdings rechtlich nicht bindend und bisher auch nicht von allen europäischen Ländern ratifiziert. Das Protokoll untersagt zwar das Klonen von menschlichen Wesen, äußert sich aber nicht explizit darüber, ob das Klonen einzelner Zellen, Gewebe oder Organe schon unter diese Regelung fallen würde.

Im Jahr 2000 spezifizierten die EU-Kommission und Europaparlament in der Charta der Grundrechte der EU ihre Ansicht noch einmal. Sie verboten darin ausdrücklich nur das reproduktive Klonen. Die anderen Formen des Klonens werden von der Charta weder gestattet noch verboten. Mit anderen Worten: Wie ein EU-Staat zum therapeutischen Klonen steht, muss er selbst regeln.

Deutschland hat seit 1991 ein eigenes Embryonenschutzgesetz. Darin heißt es zum Thema Klonen unter anderem: „Wer künstlich bewirkt, dass ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Das Gesetz unterscheidet damit nicht zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen. Bereits die Erzeugung eines Klonembryos – egal zu welchem Zweck – ist untersagt. Auch jede Manipulation an einem außerhalb des Mutterleibs erzeugten Embryo ist verboten, es sei denn, sie dient nur dazu, ihn am Leben zu erhalten. Für Klon- und Stammzellforscher bedeutet dies, dass sie zwar mit bestehenden Linien embryonaler Stammzellen arbeiten dürfen, aber keine neuen klonen.

In den Schlagzeilen

Inhalt des Dossiers

Klonen
Menschen nach Maß?

Das Dolly Prinzip
Der erste Klon aus einer adulten Zelle

Von Mäusen und Menschen
Die Honolulu-Technik und Dollys Ehrenrettung

Schöne neue Welt?
Der geklonte Mensch wird machbar

Ersatzteillager Mensch?
Therapeutisches und reproduktives Klonen

Ein neuer Einstein?
Szenarien menschlichen Klonens

Wo beginnt der Mensch?
Eine rechtliche Einordnung

Sowohl als auch?
Klonen, die öffentliche Meinung und die Zukunft

Sowohl als auch?
Klonen und die öffentliche Meinung

Chance oder Horrorvision?
Was bringt die Zukunft?

Mit einem Molch fing alles an...
Kleine Chronik des Klonens

Dossiers zum Thema

Nach 14 Tagen ist Schluss

In den meisten unserer Nachbarländer, darunter Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz, ist sowohl reproduktives als auch therapeutisches Klonen verboten. Weniger restriktiv ist da Belgien: Dort dürfen Embryonen durch Klonen erzeugt und bis zum 14. Tag am Leben gehalten werden, wenn diese Forschung langfristig einen therapeutischen Nutzen hat und normale embryonale Stammzellen dafür nicht geeignet sind oder nicht ausreichen.

Am weitaus freizügigsten unter den Ländern Europas ist Großbritannien: Hier dürfen Forscher Embryonen und embryonale Stammzellen künstlich erzeugen und damit forschen – wenn auch kontrolliert und auf Antrag. Am Leben erhalten werden dürfen die so gewonnenen Zellverbände allerdings ebenfalls nur bis zum 14. Tag. Reproduktives Klonen ist weiterhin streng verboten. Erlaubt ist seit 2007 sogar die Fusion von menschlichem und tierischem Zellmaterial – und damit die Schaffung von Chimären. Inzwischen mehren sich auch in Deutschland Stimmen, die darauf drängen, das Klonen menschlicher Zellen zu therapeutischen Zwecken zu erlauben.

Klonparadies Asien?

Triebfeder für diese Forderungen ist neben dem wissenschaftlichen Ehrgeiz und Forscherdrang sicher auch die Angst, im gewinnträchtigen Biotechnologiewettlauf unwiderruflich hinter den USA zurückzubleiben. Denn dort gibt es bislang noch kein Gesetz, das das Klonen menschlicher Zellen oder Gewebe auf Landesebene verbietet. Lediglich einzelne Bundesstaaten, darunter Kalifornien und Michigan, haben ein gesetzliches Klonverbot. Regulativ in den USA ist bisher vor allem die Frage, für welche Forschungen es staatliche Gelder gibt. Als nicht förderungswürdig gelten die Erzeugung neuer, embryonaler Stammzellen und auch das Klonen von Embryonen. Insofern ist es kein Zufall, dass auch die ersten geklonten Menschenembryos nicht an einer staatlichen Universität erzeugt wurden, sondern von Forschern einer Gentech-Firma.

In vielen Ländern Asiens herrschen dagegen geradezu paradiesische Bedingungen: Therapeutisches Klonen ist beispielsweise in China und Südkorea erlaubt und wird auch mit staatlichen Mitteln gefördert. Verboten ist dort lediglich das reproduktive Klonen. Tatsächlich sollen Wissenschaftler um Lu Guangxiu vom Medical College in Changsha bereits vor den US-Amerikanern die ersten menschlichen Klon-Embryos erzeugt haben. Belegen lässt sich dies allerdings nicht, da sie ihre Ergebnisse bisher nicht in internationalen, von Gutachtern geprüften Journalen veröffentlicht haben.

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