Heute tritt das neue EU-Bio-Logo zusammen mit den neuen EU-Vorschriften für die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in Kraft. Alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedsland hergestellt wurden und die strengen Normen erfüllen, müssen mit dem sogenannten „Euro-Blatt“ gekennzeichnet werden. Für nicht verpackte und importierte Bio-Erzeugnisse ist das Logo freiwillig.
Wenn sich Konsumenten entscheiden, biologisch hergestellte Produkte zu kaufen, wollen sie sichergehen können, dass sie genau das bekommen, wofür sie bezahlen. Das neue Bio-Logo und das Kennzeichnungssystem sollen dies nun vereinfachen und innerhalb der EU vereinheitlichen. „Mit dem neuen Bio-Siegel hoffen wir auf ein europaweit anerkanntes Symbol, bei dem der Verbraucher darauf vertrauen kann, dass biologische Lebensmittel im Einklang mit den EU-Vorschriften für den Bio-Landbau produziert wurden“, sagte der für Landwirtschaft und Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Çiolos.
Beim neuen „Euro-Blatt” sind die EU-Sterne in Form eines Blatts vor einem grünen Hintergrund angeordnet. Sie sollen die Verbindung von Europa und Natur symbolisieren. Das Logo wurde von dem deutschen Studenten Dušan Milenković entworfen und ging im Rahmen eines Wettbewerbs für EU Kunststudenten nach einer Online-Abstimmung klar als Sieger hervor.
Einheitliche Richtlinien
Die Erzeugung und Platzierung der Bioerzeugnisse mit Kennzeichnung und Logo auf dem EU-Markt folgt einem strengen Zertifizierungsprozess, der eingehalten werden muss. Konventionelle Bauern müssen zuerst eine Umstellungsphase von mindestens zwei Jahren einhalten, bevor sie mit der Produktion landwirtschaftlicher Produkte beginnen können, die als biologisch vermarktet werden können. Falls sie sowohl konventionelle als auch biologische Ware produzieren wollen, müssen beide Herstellungsprozesse klar voneinander abgegrenzt sein.
Sowohl Bauern als auch die weiteren Verarbeiter müssen zu jeder Zeit die entsprechenden Regeln der EU-Verordnung berücksichtigen und müssen sich Kontrollen durch Kontrollbehörden oder Kontrollstellen unterziehen, die gewährleisten, dass die Bioregelungen eingehalten werden. Ein Bio-Siegel darf nur ein Produikt tragen, dessen landwirtschaftliche Inhaltsstoffe zu 95 Prozent biologisch hergestellt wurden. Produkte von oder aus gentechnisch veränderten Organismen dürfen das Siegel nicht tragen.
Neben dem EU-Bio-Logo müssen künftig der Ort, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden, sowie die Codenummer der zuständigen Zertifizierungs- und Kontrollstelle angegeben werden. Für die neuen Kennzeichnungsvorschriften, die auch den ökologischen Aquakultursektor betreffen, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Neben dem EU-Logo können auch weiterhin andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden.
(EU-Komission, 01.07.2010 – NPO)