Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Februar 2005 ein Patent erteilt, das zur Auswahl des Geschlechts von Kindern dient, die aus künstlicher Befruchtung hervorgehen. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation Greenpeace könnte dies dazu führen, dass damit auch Menschen den in der Tierzucht gängigen Selektionsverfahren unterzgen werden.
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Patentinhaber ist die US-Firma XY Inc, USA. Laut Patentschrift mit der Nummer EP 1257 168 B werden bei diesem Verfahren Samenzellen tiefgekühlt und nach den Geschlechts- Chromosomen getrennt. Das Patent umfasst das technische Verfahren und die Samenzellen selbst.
„Durch Patente wie dieses wird menschliches Leben zum technisch optimierten Produkt. Demnächst gibt es Patente für die Selektion von Intelligenz und Körpergröße“, sagt Christoph Then, Greenpeace- Patentexperte. Das EPA könne im Moment Patente fast nach Belieben erteilen, da die europäischen Regelungen lückenhaft und zum Teil widersprüchlich seien. Das aktuelle Patent verletze mehrere Gesetze: Die Patentierung menschlicher Keimzellen (Samen und Eizellen) ist in Europa nicht erlaubt, auch Verfahren zur Auswahl des Geschlechts sind in den meisten Ländern verboten. Selbst die Biomedizin-Konvention des Europarates verbiete Geschlechtswahl mit der Ausnahme etwa geschlechtsspezifischer schwerer Erbkrankheiten.