Gegen ein Patent zur Geschlechtsauswahl von Kindern hat Greenpeace gestern Einspruch beim Europäischen Patentamt (EPA) eingelegt. Die US-Firma XY Inc. hatte am 2. Februar 2005 ein Verfahren (EP 1257168) schützen lassen, das Eltern ermöglicht, bei einer künstlichen Befruchtung das Geschlecht des Kindes festzulegen. Auch das selektierte und tiefgekühlte Sperma geht laut Patentschrift in den Besitz der Firma über.
Vergangene Woche hatte das Europäische Parlament in einer Resolution die Praxis des EPA beklagt und die Europäische Kommission aufgefordert, Einspruch gegen das Patent zur Geschlechtsauswahl beim EPA einzureichen. Am 2. November 2005 lief die neunmonatige Einspruchfrist ab.
„Da die EU-Kommission untätig geblieben ist, hat Greenpeace Einspruch eingelegt“, sagt Patent-Experte Christoph Then von Greenpeace. „Das Designerbaby-Patent ist mit der Würde des Menschen unvereinbar. Greenpeace fordert die EU-Kommission auf, die gesamte Praxis des Patentamtes zu überprüfen. Patente auf Leben müssen aus rechtlichen, wirtschaftlichen und ethischen Gründen verboten werden.“
In einer Resolution vom 26. Oktober hatte das Europäische Parlament betont, dass Forschungsinteressen nicht über die Würde des menschlichen Lebens gestellt werden dürften. Das Patent EP 1257168 verstoße zudem gegen das europäische Patentrecht. Weiterhin sprach sich das Parlament für eine strikte Begrenzung der Reichweite von Patenten auf Gene aus. Das EPA regierte am 27. Oktober: In einer Pressemitteilung behauptet das Amt, dass seine Herangehensweise bei Patenten im Bereich der Biotechnologie äußerst vorsichtig sei. Die Öffentlichkeit wird zudem aufgefordert, Einspruch gegen EP 1257168 einzulegen, damit das Amt den Fall offiziell prüfen kann.
Europäischen Patentamtes nicht unabhängig?
Das EPA genießt überstaatliche Immunität. Es erteilt nicht nur Patente, sondern führt auch die Einspruchsverfahren gegen diese. Einen unabhängigen Rechtsweg gibt es nicht. Zudem finanziert sich das Amt ausschließlich über Patentprüfung und -erteilung. Am 18. November will sich das EPA in einer Grundsatzentscheidung erneut mit der Frage der Patentierung von menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen befassen. „Da die Unabhängigkeit des Europäischen Patentamtes nicht gegeben ist, besteht die Gefahr, dass das Amt bei dieser Gelegenheit einer weiteren Kommerzialisierung menschlichen Lebens Tür und Tor öffnet“, sagt Then.
Im Jahr 2002 hatte Greenpeace bereits ein wegweisendes Verfahren gegen die Universität von Edinburgh gewonnen, das mit dem Widerruf eines Patentes auf menschliche Embryonen und deren Zellen endete. Seitdem wurden jedoch eine Reihe ethisch ähnlich bedenklicher Patente erteilt, wie das jetzt von Greenpeace eingesprochene Designerbaby-Patent.
(Greenpeace, 03.11.2005 – DLO)