Rekordverdächtige Fortpflanzung auf deutschen Häuptern: Nach dem Sommer beginnt die Hochphase von Kopfläusen. Der Befall mit Kopfläusen hat in den letzten Jahren nicht nur zugenommen, auch die ersten Resistenzen gegen chemische Mittel machen sich breit. Ein Pflanzenwirkstoff soll jetzt helfen.
Besonders Kinder bringen die blutsaugenden Souvenirs aus den Ferien mit und verteilen sie in Kita und Schule weiter. Die hartnäckigen von Haar zu Haar krabbelnden Insekten vermehren sich rasant: Rund 276 Eier legt jedes Weibchen in seiner Lebenszeit – innerhalb von einer Woche schlüpft die nächste Generation. Es liegt nicht an mangelnder Hygiene, dass sich bei uns der Läusebefall in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat.
Aufmerksamkeit erfordern laut Robert-Koch-Institut die zunehmenden Resistenzen gegen die bekannten, nicht risikolosen chemisch-synthetischen antiparasitären Substanzen, die in anderen Ländern und vereinzelt auch in Deutschland beobachtet werden. Um so erfreulicher die Nachricht aus der Forschung: Ein Pflanzenstoff macht den Schädlingen zuverlässig, schnell und für Menschen bestens verträglich den Garaus. Das Öl des asiatischen Niem-Baums wirkt hocheffektiv gegen Kopfläuse. Seit kurzem ist die erste Lotion mit Niem-Öl (Niemolind) rezeptfrei in Apotheken erhältlich.
Bei Verdacht auf Kopfläuse sollte sofort gehandelt werden. Das Haar strähnchenweise mit Läusekamm und Lupe nach den Winzlingen und perlschnurartig am Haarschaft klebenden Nissen absuchen. Bevorzugte Stellen sind der Schläfen-, Ohren- und Nackenbereich. Die Behandlung erfolgt idealerweise mit einer pflanzlichen 1-Phasen-Lotion auf Niem-Öl-Basis. Niem-Öl verändert den Stoffwechsel der Läuse, macht sie unfruchtbar und unterbindet das Nissen-Wachstum. Positiver Nebeneffekt: Der für Menschen angenehme Niem-Geruch stößt Parasiten ab, so dass die im Haar verbleibende Niemolind-Lotion eine vorbeugende Schutzwirkung hat. Die Lotion ist selbst für Kleinkinder ab 6 Monate geeignet.
Kopfläuse überleben abseits ihres Wirts nicht lange. Trotzdem sollten Hygienemaßnahmen für alle eventuell in Kontakt gekommenen Gegenstände wie Kämme, Bettwäsche, Handtücher erfolgen.
(Nelson Bach, 13.08.2004 – NPO)