Ein genetischer Fingerabdruck verhalf der Polizei nach dem Mord an Rudolph Moshammer zu einem schnellen Ermittlungserfolg. Eine Umfrage wollte jetzt von den Bundesbürgern wissen, ob in Zukunft grundsätzlich die Gendaten von Verdächtigen und Straftätern genommen werden sollen.
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Um Schwerstverbrechen und gewaltsame Sexualdelikte in Zukunft leichter und schneller aufklären zu können, wird von einigen Sicherheitspolitikern gefordert, daß der genetische Fingerabdruck als Generalmaßnahme eingeführt wird. Von jedem Verdächtigen und Straftäter wird dann grundsätzlich neben dem traditionellen Fingerabdruck auch eine DNA-Probe genommen. Datenschützer wenden dagegen ein, dass auf diese Weise die Rechte von nicht rechtskräftig verurteilten Personen unterhöhlt würden.
Das Meinungsforschungsinstitut Allensbach hat in einer repräsentativen Umfrage 1.515 Menschen im Alter ab 16 Jahren zu ihrer Meinung über die Registrierung von Gendaten als Sicherheitsmaßnahme befragt. Das Ergebnis: Für die Bevölkerung steht das Sicherheitsbedürfnis, die schnelle Aufklärung von Straftaten ganz klar im Vordergrund. Darum gab es so gut wie keine Einwände dagegen, dass das Bundeskriminalamt seit Jahren mit einer Gen-Datenbank arbeitet. Lediglich drei Prozent der Bevölkerung lehnten dies ab.
Die mit 71 Prozent große Mehrheit fand es auch richtig, grundsätzlich von allen Verdächtigen und Straftätern einen genetischen Fingerabdruck zu nehmen und abzuspeichern. Daß auf diese Weise der Datenschutz ausgehöhlt werden könnte, etwa indem dabei auch die Gen-Daten von unschuldig Verdächtigten in die Datenbank des Bundeskriminalamtes geraten, erschien nur jedem fünften Bundesbürger (20 Prozent) als ein wirkliches Problem.
(Allensbach, 14.03.2005 – NPO)