Der Pferdefleischskandal ist auch in Deutschland angekommen: In Tiefkühl-Lasagne der Supermarktkette Real wurde bei Stichproben ebenfalls Pferdefleisch entdeckt,wenig später auch bei einer Lasagne der Kette Edeka. Bereits am Dienstagabend hatte das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) eine Meldung erhalten, nach der falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch von einem Lieferanten an ein Kühlhaus in Nordrhein-Westfalen geliefert worden sein sollen.
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Betroffen sind unterschiedlich verarbeitete Tiefkühlprodukte, darunter vor allem Lasagne. Das Verbraucherschutzministerium schließt nicht aus, dass neben Real ud Edeka auch weitere Supermarktketten – und auch Filialen in anderen Bundesländern – betroffen sind. Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen prüfen derzeit, ob die Empfänger bereits alle Produkte vom Markt genommen haben. Kunden, die bei Real die unter der Eigenmarke „Tip“ vertriebene Lasagne gekauft haben, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, teilte das Unternehmen mit. Bei Edeka ist das Produkt „Gut und günstig Lasagne Bolognese“ betroffen.
Pferdefleisch ist nicht gesundheitsschädlich
Pferdefleisch ist nicht per se ungesund oder schädlich. Viele Pferde werden jedoch mit einem entzündungshemmenden Medikament Phenylbutazon behandelt, das für den menschlichen Verzehr nicht zugelassen ist. Ob diese Substanz in den falsch deklarierten Tiefkühlprodukten enthalten ist, ist aber noch nicht klar. In Großbritannien wurden acht Pferdefleischproben positiv getestet, auch in Frankreich sollen mit dem MEdikament kontaminierte Produkte in den Handel gelangt sein.
Das Fleisch kommt vermutlich ebenso wie die in Großbritannien und Frankreich entdeckten Produkte aus Rumänien. Über mehrere Zwischenhändler gelangte es dann nach Luxemburg und weiter nach Großbritannien zum Verarbeiter.
„Der Skandal um falsch gekennzeichnete Produkte muss schnell und lückenlos aufgeklärt werden“, forderte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Mittwoch. „Jetzt müssen alle Fakten auf den Tisch. Wir haben es hier mit einem schlimmen Fall von Verbrauchertäuschung zu tun – das ist ein klarer Verstoß gegen geltende Gesetze. Was auf der Verpackung drauf steht, muss auch drin sein – darauf müssen sich Verbraucher in der EU jederzeit verlassen können. Wenn Kunden offenbar systematisch getäuscht werden, darf das nicht ohne Konsequenzen bleiben.“
Die EU-Kommission prüft derzeit die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte. „Die Verbraucher haben Anspruch auf größtmögliche Transparenz und wir erwarten baldmöglichst praktikable Vorschläge zur Umsetzung“, sagte Aigner. Aber zur Wahrheit gehöre auch, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung den aktuellen Skandal nicht hätte verhindern können. „Wir haben strikte Gesetze, deren Einhaltung konsequent überwacht werden muss. Wenn einzelne Personen offenbar vorsätzlich falsch deklarierte Ware in Verkehr bringen, helfen nur scharfe Kontrollen, um dies zu verhindern.“
(Ministerium für Ernährung und Verbraucherschutz, 14.02.2013 – NPO)