In der Praxis waren auch in Europa ein Großteil der meldepflichtigen Störfälle der letzten Jahre meist auf Probleme in genau diesem Bereich zurückzuführen. „Notstromaggregate versagten im AKW Forsmark in Schweden, was 2006 dort zum Beinahe-Gau führte. Ähnliches kann auch bei deutschen Atomkraftwerken passieren, zum Beispiel in Gundremmingen und Philippsburg 2“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Bei beiden Kraftwerken kam es im Jahr 2012 zu „Beinahe-Störfällen“, weil Schalter im Stromversorgungssystem nicht korrekt funktionierten. Zwar wurde bereits angewiesen, diese Mängel zu beheben, bisher sei aber die Umsetzung in keinem der beiden Reaktoren erfolgt, heißt es in der aktuellen Studie.

Abklingbecken mit noch immer hochradioaktiven Brennstäben © Sandia National Laboratories
Brennstab-Lager nicht nachgerüstet
Ein potenzielles Risiko ist die Lagerung von Brennelementen, die noch nachheizen und daher ständig gekühlt werden müssen. Diese Abklingbecken hatten unter anderem beim Unfall in Fukushima für erhebliche Freisetzung von Radioaktivität gesorgt, weil ihre Kühlung ausfiel und sie trockenfielen. Unter anderem deshalb sah der Aktionsplan vor, die Wasserzufuhr und die Stromversorgung dieser Lagerbecken so aufzurüsten, dass sie auch im Notfall funktionieren, ohne dass potenzielle verseuchte Räume oder Gelände betreten werden müssen. Bisher allerdings sind in keiner Anlage die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt, wie die Gutachterin feststellte.
Besonders gravierende Gefahren bestünden bei den technisch veralteten Siedewasserreaktoren in Gundremmingen. „Die Lagerbecken befinden sich im oberen Bereich des Gebäudes außerhalb des Sicherheitsbehälters (wie im AKW Fukushima), Sollte es zu einem Verdampfen des Kühlmittels oder gar zu einer Schmelze der Brennelemente kommen, gibt es keine wirkliche Barriere für das Entweichen der radioaktiven Stoffe“, heißt es in der Studie. Zu bedenken sei außerdem, dass dort bis zu viermal mehr Brennelemente als im Reaktorkern und auch MOX-Brennelemente gelagert werden. Dadurch nehmen die potenziellen Folgen im Falle eines schweren Unfalls zu.
Noch immer nicht ausreichend gegen Hochwasser geschützt
Demnach sind die Atomkraftwerke in Grafenrheinfeld, Gundremmingen B und C, Philippsburg 2, Grohnde, Emsland und Isar 2 nach wie vor nicht ausreichend vor möglichen Erdbeben geschützt. Sechs Meiler sind noch immer potenziell durch Hochwasser gefährdet. So können einige der Anlagen bei Hochwasser nicht mehr betreten werden, bei anderen, darunter Gundremmingen, Grohnde und Neckarwestheim, ist schon beim sogenannte Bemesssungshochwasser das Gelänge überflutet, kritisieren die Gutachter. Ob die Reaktorgebäude vor einem Aufschwimmen bei Hochwasser gesichert sind, habe man zudem nicht feststellen können.
Für das Kraftwerk Grohnde bemängelten die Gutachter, dass bei einem möglichen Hochwasserstand von 73 Metern über Normalnull nur 60 Zentimeter Abstand zwischen Wasseroberfläche und den Abdichtungen und Flutschutzmaßnahmen am Gebäude liegen würden. „Dadurch sind unerwartete Ausfälle, insbesondere von elektrischen Einrichtungen, nicht auszuschließen. Zudem ist auch nicht auszuschließen, dass Abdichtungen der Gebäude Mängel aufweisen und Wasser eindringen kann“, so der Bericht.
Gefahren durch Alterung bestehen nach wie vor
Die deutschen Atomkraftwerke sind nicht gerade die Jüngsten: Sie laufen bereits seit 24 bis 31 Jahren. Experten schätzen, dass sich bei solchen Anlagen nach etwa 20 Jahren Alterungserscheinungen durch die Strahlung, mechanische und thermische Belastungen und Korrosionsprozesse bemerkbar machen. Vor allem Kabel, Ventile und Elektronikbauteile können davon besonders betroffen sein. Bei Anlagen höheren Alters sei daher eine zunehmende Wachsamkeit während des Betriebs und verstärkte Anstrengungen bei Wartung und Reparatur notwendig“, erklärt die Expertin.
Doch schon im Jahr 2004 zeigte sich, dass dies in den deutschen AKWs offenbar nicht passiert: „Eine geschlossene, alle Aspekte des Alterungsmanagements umfassende Darstellung der Anforderungen ist bisher nicht vorhanden, und im nationalen Bereich gibt es bisher zum Alterungsmanagement kein Regelwerk oder eine sonstige, den Stand von Wissenschaft und Technik repräsentierende Vorschrift“, lautete damals das Fazit der Reaktor-Sicherheits-Kommission. Diese Situation habe sich seither nicht grundlegend geändert, heißt es nun in der Studie. Sie listet elf Ereignisse in den Anlagen auf, die auf Alterungsprobleme zurückzuführen sein.
Verwundbar durch Terroranschläge
Insbesondere die älteren deutschen Atomkraftwerke sind nach Angaben der Forscherin nach wie vor durch eine große Bandbreite von möglichen Terroranschlägen bedroht. Denn ihr Schutz gegen Einwirkungen von außen sei unzureichend und sie seien nicht ausreichend gegen die Beherrschung von Störfällen ausgelegt – gemessen am heutigen Stand von Wissenschaft und Technik. Nicht nur Angriffe per Flugzeug oder schwerem Beschuss seien potenziell gefährdend, auch Sabotage und das Einschmuggeln von Bomben sei aufgrund der mangelnden Sicherheitskultur keineswegs auszuschließen.
So soll im Jahr 2006 ein Mitarbeiter des Kraftwerks Philippsburg einen Schlüsselbund erhalten haben, um bestimmte Reparaturen an abgesperrten Bereichen durchführen zu können. „Stunden später waren die zwölf Schlüssel weg, drei davon ermöglichten den Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen“, berichtet Becker. Die Schlösser seien aber erst nach einigen Wochen ausgetauscht worden. Die seit 2010 eingeführten verschärften Überprüfungen von Personen, die in kerntechnischen Anlagen tätig sind, erschwerten zwar das Einschleusen von potenziellen Tätern, vollständig verhindern können aber auch sie es nicht.
„Störfälle durch Alterung der Atomanlagen, Flugzeugabstürze oder Anschläge können auch in Deutschland jederzeit zur weiträumigen tödlichen Freisetzung von Radioaktivität führen“, sagt Weiger. Das Fazit der Studie gibt ihm recht: „Ein Unfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen kann zurzeit in keinem deutschen Atomkraftwerk praktisch ausgeschlossen werden“, heißt es abschließend.
Die BUND-Studie finden Sie im Internet
(BUND, 06.03.2013 – NPO)
6. März 2013