Atom, Gas, Kohle, erneuerbare Energien – aus welchen Quellen stammt der Strom, mit dem wir beliefert werden? Und welche Umweltbelastungen sind damit verbunden? Darüber wird die nächste Stromrechnung jetzt informieren: Ab 15. Dezember müssen Stromversorger in Deutschland ihren Energiemix kennzeichnen und auf Rechnungen sowie in Werbematerialien über die Herkunft des gelieferten Stroms informieren.
Angabe über Energiemix und CO2-Bilanz
Der Strom erhält damit einen „Stammbaum“. Unterteilt werden müssen die Angaben in die drei Kategorien nukleare Erzeugung (Kernkraft), fossile und sonstige Energie (Braun- und Steinkohle, Öl, Erdgas) sowie Erneuerbare Energie (Wasser, Wind, Biomasse, Fotovoltaik). Das neue Energiewirtschaftsgesetz schreibt dabei die Ausweisung der klimarelevanten Kohlendioxid-Emissionen (CO2) sowie Angaben über die Radioaktivität des bei der Erzeugung entstehenden Atommülls vor.
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Um den Kunden eine Beurteilungsgrundlage an die Hand zu geben, sind die Angaben des jeweilig gelieferten Strommixes und den damit verbunden Umweltbelastungen den bundesdurchschnittlichen Vergleichswerten gegenüber zu stellen.