Umwelt

15 Sekunden Ruhe

"Tag gegen Lärm" am 28. April 2004

Autobahn - noch ohne Maut © AAA

„15 Sekunden Ruhe um 14.15 Uhr“ – unter diesem Motto steht der diesjährige „International Noise Awareness Day“, der am 28. April 2004 stattfindet. Er soll das Bewusstsein dafür wecken, dass Lärm ist ein gravierendes Umweltproblem darstellt. Andauernde aber auch kurzzeitige Lärmexposition kann eine Vielzahl an negativen Effekten auf den Menschen haben, die von dem Gefühl, belästigt zu werden bis zu einer akuten oder chronischen Schädigung der Gesundheit reichen.

Lärm stresst. Ruhezonen sind rar. Über 80 Prozent der Bevölkerung Deutschlands fühlen sich durch Lärm belästigt. Auch in der Literatur weisen zahlreiche Berichte auf die Gefahren von ständig auf das Gehör einwirkenden Lärm hin. Es zeigt sich, dass gerade Lärm, neben anderen Streßfaktoren, sich negativ auf unsere Gesundheit und Lebensqualität auswirkt. Viele Einzelpersonen und Kommunen wollen daher nicht länger akzeptieren, dass der ständig wachsende Lärmpegel ein natürliches Produkt unserer Industriegesellschaft sein soll. Immer mehr Bürgerinitiativen und Interessengruppen bilden sich, um die schädlichen Einflüsse von Lärm aufzuzeigen und gegen den Lärm vorzugehen.

Lärm ist aber nicht nur ein Ärgernis und eine Gefahr für Erwachsene: Gerade bei unseren Kindern, die in ihrem alltäglichen Leben zu Hause, bei Freizeitaktivitäten und in der Gesellschaft vielfältigen Lärmquellen ausgesetzt sind, können sich die negativen Effekte von Lärm vervielfachen. Aus diesem Grund besteht das Ziel der Aktion Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day – darin, Aufmerksamkeit für die Lärmproblematik zu erregen und das Bewußtsein für die Sinneswahrnehmung Hören auszubilden und zu stärken.

Deshalb finden an diesem Tag in Presse, Rundfunk und Fernsehen, an Gesundheitsämtern und in anderen öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder auch HNO-Kliniken Aktionen statt, die die Aufmerksamkeit auf die Belastungen durch Schalleinwirkungen lenken sollen.

Zum „Tag gegen Lärm“, am Mittwoch, dem 28. April 2004, weist das Umweltbundesamt (UBA) auf die schleichenden Gefahren des Krachs hin. Alle verfügbaren Maßnahmen zur Minderung des Lärms seien zu nutzen. So könnte zum Beispiel der Straßenverkehrslärm durch geringere Geschwindigkeiten innerhalb der Ortschaften zu einer Lärmminderung führen. Dazu notwendige Geschwindigkeits-Begrenzungen müssen die Straßenverkehrsbehörden vor Ort festlegen. Auch scheinbar geringfügig anmutende Maßnahmen können große Wirkung entfalten und die Lärmbelästigungen der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft mindern helfen, falls sie konsequent umgesetzt werden. Eine neue Studie des UBA weist nach: „Akustische“ Pegelsenkungen von 1 bis 2 Dezibel [dB (A)] können teilweise Wirkungen hervorrufen, die als Schallminderungen von 6 bis 14 dB (A) wahrgenommen werden.

(Umweltbundesamt, 27.04.2004 – NPO)

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