Umstrittene Einstufung: Im Streit um das Herbizid Glyphosat hat nun auch die EU-Chemikalienbehörde ECHA ihre Bewertung veröffentlicht. Sie stuft Glyphosat als nicht krebserregend oder organschädigend ein – und widerspricht damit der Einschätzung der Krebsforschungsagentur der WHO. Ob die EU-Zulassung für Glyphosat dennoch um weitere zehn Jahre verlängert wird, muss nun bis Ende 2017 die EU-Kommission entscheiden.
Kaum ein anderes Spritzmittel hat in den letzten Jahren so viele Debatten ausgelöst wie das Pflanzenschutzmittel Glyphosat. Während die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO das Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft, sahen die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) keinen Grund für Besorgnis. Es gebe keine Hinweise auf eine krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Wirkung durch Glyphosat, so ihre Bewertung.
Der Hintergrund dieser Debatten: Die Zulassung für Glyphosat in der EU läuft Ende 2017 aus. Die EU-Kommission muss daher entscheiden, ob sie die Zulassung für weitere zehn Jahre verlängert – und unter welchen Bedingungen.
„Nicht krebserregend oder organschädigend“
Jetzt hat auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihre Einstufung des Glyphosats veröffentlicht. Entgegen der Hoffnung vieler Umweltschützer stuft die ECHA das Glyphosat „nur“ als schwer augenschädigend und langfristig gewässergefährdend und giftig für Wasserorganismen ein. Dies jedoch sind Klassifikationen, die ohnehin schon seit Jahren für das Herbizid gelten.