Jetzt ist es amtlich: Die EU-Kommission hat den Freiland-Einsatz von drei Neonicotinoiden verboten – weil diese Insektizide bienenschädlich sind. Die gegen Pflanzenschädlinge eingesetzten Mittel Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam dürfen deshalb künftig in der EU nicht mehr auf Felder ausgebracht werden. Landwirte und Agrarindustrie müssen nun nach Alternativen suchen, die nicht womöglich noch mehr Schaden anrichten – keine ganz leichte Aufgabe.
Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide stehen seit längerem im Verdacht, für Bienen schädlich zu sein. Studien belegen, dass diese in der Landwirtschaft oft eingesetzten Insektizide das Nervensystem und die Abwehr von Honigbienen, Hummeln und anderen Hautflüglern schädigen. Sie verlieren dadurch die Orientierung und Wespen werden sogar geruchsblind. Gleichzeitig wirken die Neonicotinoide auf die Bienen anziehend wie eine Droge, wie Forscher herausfanden.
Verbot für drei Neonicotinoide
Seit 2013 hat die EU deshalb den Einsatz der drei Neonicotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam vorübergehend stark eingeschränkt. Im März 2018 bestätigte dann ein Gutachten der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass diese drei Neonicotinoide für Wild- und Honigbienen schädlich sind, wenn sie im Freiland ausgebracht werden.
Jetzt hat der zuständige Ausschuss der EU-Kommission auf Basis dieser Bewertung eine Entscheidung getroffen: Bei der Abstimmung über die zukünftige Verwendung der drei Neonicotinoide in der EU sprach sich eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten für ein Verbot aus. Damit ist künftig der Freiland-Einsatz von Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam in der EU untersagt. In Gewächshäusern bleibt die Anwendung dagegen erlaubt.