Die Zeitschrift „Ökotest“ hat in zehn von zwölf Plastik-Planschbecken gefährliche Weichmacher in erhöhter Konzentration gefunden. Die so genannten Phthalate beeinträchtigen die Fortpflanzungfähigkeit, schädigen Leber und Nieren und stehen im Verdacht, Krebs zu erregen.
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Alle außer einem getesteten Planschbecken enthielten zudem giftige zinnorganische Verbindungen, darunter das besonders problematische Tributylzinn. Diese Chemikalie schädigt nach Angaben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nachweislich das Immun- und Hormonsystem.
„Einige der gefundenen Chemikalien sind bereits in Kinderspielzeug verboten, da sie schon in winzigen Dosen ihre schädliche Wirkung entfalten können“, erklärt Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer. „Wir raten Eltern deshalb davon ab, ihre Kinder zur Abkühlung ins Planschbecken zu setzen. Gerade bei Hitze lösen sich die gesundheitsgefährdenden Weichmacher aus dem Plastik. Durch direkten Hautkontakt, oder wenn die Kinder das Wasser trinken, gelangen sie in deren Körper.“
Einige Hersteller hätten zwar die gefährlichen Weichmacher ersetzt. Die Ersatzstoffe selbst seien jedoch noch nicht ausreichend auf ihre Schädlichkeit hin getestet worden. Aufgrund der gesetzlichen Lücken beim Schutz vor gefährlichen Chemikalien wird auf EU-Ebene derzeit an der Chemikalienreform REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien) gearbeitet. Der BUND fordert, dass im Rahmen dieses Gesetzes Unternehmen mehr Informationen über die Wirkung ihrer Chemikalien liefern. Schädliche Chemikalien müssten verboten und durch ungefährliche ersetzt werden.
Im derzeitigen Gesetzesentwurf zu REACH fehlten jedoch diese Mindestanforderungen, so der BUND. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich diese Woche von den EU-Umweltministern offiziell verabschiedet und dem Europäischen Parlament zur weiteren Diskussion vorgelegt. Der BUND fordert die deutschen Abgeordneten auf, das Gesetz im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes stark nachzubessern.
(Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 28.06.2006 – AHE)