Einwegverpackungen für Getränke kann man seit dem 1. Mai 2006 überall dort zurückgeben, wo Dosen oder Flaschen gleicher Art verkauft werden. Die Pfandpflicht gilt künftig auch für Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure wie Eistee oder so genannte Alcopops. Dies sind die wichtigsten neuen Regeln der Novelle der Verpackungsverordnung, die den Verbrauchern die Rückgabe von Plastik-, Glas- oder Metallverpackungen erleichtern soll.
"Das neue bundesweit einheitliche Pfand- und Rücknahmesystem bedeutet für den Verbraucher eine Erleichterung.", kommentierte Bernd-Ulrich Sieberger, Geschäftsführer der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) die neuen Regelungen.
Keine Insellösungen mehr
Die Zeit so genannter Insellösungen, in der Discounter nur eigene Flaschen und Dosen zurücknahmen, sei vorbei. Seit dem 1. Mai müssen Super- und Getränkemärkte in der Regel alle Verpackungen zurücknehmen, wenn sie die zurückgebrachte Verpackungsart (PET, Glas oder Dose) im Sortiment führen.
Damit gewinnt die Materialart der Einweggetränkeverpackung – PET, Glas oder Dose – zukünftig besondere Bedeutung. Hinweisschilder am Ort der Rückgabe zeigen dem Verbraucher an, welche Verpackungen der Händler akzeptiert.
Das Leergut kann entweder am Automaten oder manuell bei einem Mitarbeiter im Verkauf zurückgegeben werden. Damit das Pfand ausgezahlt werden kann, muss sich die Verpackung in einem guten Zustand befinden. Sie darf weder stark beschädigt noch beschmutzt sein.
Ausnahmen von den neuen Regeln gelten für Händler mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern. Sie müssen leere Getränkeverpackungen nur von solchen Marken und aus solchen Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen. Dies dürfte also vor allem für Tankstellen und Kioske gelten. Auch alle vor dem 1. Mai gekauften Getränkeverpackungen müssen vorerst angenommen werden.
Pfand auch für Eistees und Alcopops
Während bislang die Pfandpflicht nur für Einweggetränkeverpackungen für Bier, Biermischgetränke sowie kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, einschließlich Limonaden und Brausen, Cola- und Bittergetränke, galt, wird künftig auch auf Einweggetränkeverpackungen mit Erfrischungsgetränken ohne Kohlensäure und bestimmte alkoholische Mischgetränke wie Alkopops ein Pfand in Höhe von 25 Cent erhoben.
Dazu zählen zum Beispiel Eistees, Fitnessgetränke oder aromatisierte Wässer. Das gilt bei einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter. Pfandfrei bleiben dagenen weiterhin Säfte, Milch, Spirituosen, Sekt und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen wie Getränkekartons.
Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen erkennt der Verbraucher ab sofort am Pfandlogo der DPG.
Deutsche Umwelthilfe setzt auf Mehrweg-Boom im Einzelhandel
Unterdessen mehren sich nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH)die Anzeichen, dass wesentliche Teile des Lebensmittel-Einzelhandels sich von Einweg verabschieden. "Mehrweg erfährt gegenwärtig seinen dritten Frühling. Die Zweckpropaganda der Einweglobby, nun käme das Zeitalter der Blechbüchse, scheitert an den hohen Kosten und der Komplexität des Einweg-Pfandsystems", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Testbesuche der DUH am letzten Aprilwochenende haben gezeigt, dass neben den Getränkeabholmärkten auch viele Tankstellenshops und Lebensmittelfilialen diverser Ketten wie Spar, Kaufhof und Kaisers keine bepfandeten Getränkedosen und Einwegflaschen mehr verkaufen und dafür zum Teil massiv für Mehrweg werben. Insbesondere die Getränkedose wird vom Handel offensichtlich weitgehend ausgelistet. So haben sich nach den Ergebnissen der DUH circa 10.000 Filialen von Aldi, Lidl und anderen Discountern dazu entschieden, ab dem 1. Mai keine bepfandeten Dosen mehr zu verkaufen. "Die Dose ist tot, mausetot", freut sich Resch.
Die Verdienstspannen im deutschen Lebensmittelhandel sind nach Angaben der DUH ausgesprochen niedrig. So führen die angekündigten Preiserhöhungen von zehn Cent bei Getränkedosen und Einweg-PET-Flaschen dazu, dass Dosenbier und Plastikwasser gegenüber Mehrweg häufig nicht mehr konkurrenzfähig sind. Deswegen haben sich viele Handelsunternehmen zum 1. Mai entschieden, auf Einweg teilweise oder insgesamt zu verzichten.
Die Deutsche Umwelthilfe kontrolliert seit Öffnung der Geschäfte am 2. Mai 2006 durch Testkäufe und Rückgaben bepfandeter Einwegverpackungen die korrekte Ausweitung des Pfandes auf bisher unbepfandete Getränkegruppen sowie die endgültige Abschaffung der Insellösungen. Festgestellte Verstöße sollen unmittelbar zur Anzeige gebracht und auf einer "Internet-Schmuddelliste" veröffentlicht werden.
(Bundesregierung online, BMU, DUH, DPG, 02.05.2006 – DLO)