Mit einer „Plattform Naturgefahren“ wollen sich die Alpenstaaten auf einen abgestimmten Umgang mit den sich häufenden Naturkatastrophen einigen, die eine Folge des Klimawandels sind. Außerdem sollen die Verkehrsströme die Natur der Alpen weniger belasten. Mit diesen Themen befasst sich der Ständige Ausschuss der Alpenkonferenz seit dem 27. September 2004, in Bozen.
Ziel der Sitzung ist die Vorbereitung der VII. Alpenkonferenz der Minister, die am 16. November 2004 unter Vorsitz von Bundesumweltminister Jürgen Trittin in Garmisch-Partenkirchen zusammentreten wird. Deutschland nimmt den Vorsitz seit 2002 wahr.
Auf der dreitägigen Sitzung werden wichtige Ergebnisse des 10-Punkte-Programms der deutschen Präsidentschaft zur Beschlussfassung vorliegen. Deutliche Fortschritte gibt es etwa beim Ziel, grenzüberschreitende Naturschutzgebiete zu schaffen und miteinander zu verbinden. Das Sekretariat der Alpenkonferenz wird den Entwurf eines Arbeitsplans vorlegen, der Schwerpunktthemen über einen Zeitraum von sechs Jahren, unabhängig vom zweijährigen Vorsitzwechsel, festlegt. Der „Alpenzustandsbericht“, der nach diesem Arbeitsplan Priorität erhalten soll und auf den Ergebnissen einer von Deutschland geleiteten Arbeitsgruppe „Umweltziele und Indikatoren“ aufbaut, wird erstmals eine allgemein verfügbare Datenbasis schaffen.
Die Alpenkonvention ist das weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Das 1991 unterzeichnete Rahmenübereinkommen trat 1995 in Kraft. Zu den Vertragsparteien gehören alle acht Alpenstaaten (Deutschland, Österreich, Liechtenstein, die Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien und Slowenien) sowie die EU. Deutschland hat den Vorsitz noch bis November 2004 inne.
(BMU, 27.09.2004 – DLO)