Cannabis als Kassenleistung: Künftig können schwerkranke Patienten Cannabis-Arzneimittel auf Rezept verschrieben bekommen. Bisher durften solche Mittel in Ausnahmefällen zwar genutzt werden, mussten aber selbst bezahlt werden. Das neue Gesetz soll es ermöglichen, dass Cannabis bei der Krebsbehandlung, in der Schmerztherapie und bei Patienten mit Multipler Sklerose zur Linderung der Beschwerden eingesetzt wird.
Dass Cannabis nicht nur berauschend wirkt, sondern auch medizinisch positive Effekte hat, wussten vermutlich schon unsere Vorfahren. Vor allem der Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD), aber auch das für die Rauschwirkung verantwortliche Tetrahydrocannabinol (THC) lagern sich im Körper an spezielle Rezeptoren an und können Schmerzen lindern, Krämpfe lösen und beispielsweise die bei der Krebstherapie häufige Übelkeit mildern, wie Studien zeigen.
Andererseits hat gerade der länger anhaltende Cannabis-Konsum auch Nebenwirkungen: So kann das Mittel den Ausbruch von Psychosen und Schizophrenie fördern, erhöht das Osteoporose-Risiko und erzeugt Taktstörungen im Gehirn. Wer lange Jahre stark kifft, tut seiner Gesundheit daher eher wenig Gutes.
Letzte Hoffnung
Doch für viele schwerkranke Patienten kann Cannabis die letzte Hoffnung sein, ihre Beschwerden zu lindern und so ihr Leben zumindest erträglich zu gestalten. Aus diesem Grund hatten schon vor der aktuellen Gesetzesänderung rund 1.000 Patienten in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung erhalten und durften Cannabisblüten oder – Extrakte aus der Apotheke beziehen – allerdings mussten sie diese Mittel selbst bezahlen.