Umwelt

Dioxin-Cocktail in Dorschleber

foodwatch fordert sofortige Rückrufaktion für belastete Produkte

Dorschleber ist offenbar in vielen Fällen stark mit giftigen Dioxinen belastet und überschreitet deren gesetzlichen Grenzwert um ein Vielfaches. Das haben aktuelle Fischkonserven-Tests von foodwatch ergeben. Die Verbraucherorganisation fordert einen sofortigen öffentlichen Rückruf aller verdächtigen Produkte und rät dringend vom Verzehr der Ware ab. Den zuständigen Länderbehörden sei die Problematik schon länger bekannt.

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„Die Gesundheit der Verbraucher wird hier in unverantwortlicher Weise aufs Spiel gesetzt. Das ist Körperverletzung“, sagte Matthias Wolfschmidt von foodwatch. Es gehe nur darum, wirtschaftliche Interessen der Hersteller zu schützen.

Vier im Handel gängige Produkte der Leber des Ostsee-Kabeljaus hat foodwatch auf die Gehalte an Dioxin und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenyle – dioxine like PCB, dl-PCB – in einem Labor testen lassen. Im Ergebnis liegen alle Stichproben über den gesetzlichen Grenzwerten der chlorhaltigen Verbindungen. Diese stehen im Verdacht Krebs auszulösen und erbgutverändernd zu wirken, bei starker Exposition können sie beim Menschen die so genannte „Chlorakne“ auslösen.

Am stärksten ist im foodwatch-Test eine Probe von Rügenfisch-Dorschleber belastet. Der zulässige Dioxinwert wird pro Gramm Fisch mit 15,3 Pikogramm um das Vierfache überschritten, der von dl-PCB mit 62,3 um das knapp Sechzehnfache. Umgerechnet auf den Verzehr würde eine 70 Kilogramm schwere Person mit einer Dose Dorschleber von 115 Gramm die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als noch tolerabel angesehene Verzehrsmenge 30,5 Mal überschreiten. Dorschleber der Firma Rügenfisch wird unter anderem vertrieben von den Märkten Aldi, Penny (Rewe), Extra (Metro Group), Plus (Kaiser’s Tengelmann) und Edeka.

Verbindlicher EU-Grenzwert für Dioxine

Ende April und Anfang Mai dieses Jahres hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von stark belasteten Dorschleber-Produkten berichtet. Dies erfolgte in den so genannten Schnellwarnmeldungen an zuständige Länderbehörden und EU-Mitgliedsstaaten. Da die Namen der Hersteller nicht öffentlich genannt wurden, gab foodwatch eigene Tests in Auftrag.

Seit dem 1. März 2007 gilt ein verbindlicher EU-Grenzwert für Dioxine und dl-PCB von jeweils vier Pikogramm pro Gramm Dorschleber. Trotzdem hätten die Länderbehörden nicht dafür gesorgt, dass sofort alle unzulässig hoch belasteteten Produkte aus den Supermarktregalen genommen werden, kritisierte foodwatch.

„Auch erfahren die Bürger nicht, ob ihre Vorräte zu Hause betroffen sind. Sie werden nicht informiert und können ihre Gesundheit nicht schützen“, sagte Wolfschmidt. Ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz, für das sich foodwatch seit langem einsetzt, könnte hier Abhilfe schaffen und die rechtliche Grundlage bilden für eine Informationspflicht durch Hersteller, Handel und Behörden. Doch der vergangene Woche in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer sei wertlos und werde auch zukünftig die Bürger nicht vor solchen Skandalen schützen, so die Einschätzung von foodwatch.

(foodwatch, 01.06.2007 – DLO)

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