Aus aktuellem Anlass wird erneut vor Arzneimitteln aus dem Internet gewarnt. Wie die Apothekerkammer Nordrhein mitteilte, kostete die Arzneimittelbestellung über das Internet einem jungen Mann aus Nordrhein-Westfalen kürzlich fast das Leben.
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Der Patient hatte sich über das Internet Tabletten mit dem Wirkstoff Ibuprofen gegen seine Kopfschmerzen bestellt. Da die Pillen zunächst nicht anschlugen, erhöhte er die Dosis. Innerhalb kurzer Zeit verschlechterte sich sein Gesundheitszustand so dramatisch, dass seine Angehörigen ihn sofort in ein Krankenhaus im Kreis Viersen brachten. Die Ärzte diagnostizierten eine Arzneimittelvergiftung. Bei der Analyse der bestellten Tabletten stellte sich heraus, dass das vermeintliche Kopfschmerz-Präparat ein hochwirksames und verschreibungspflichtiges Schlafmittel enthielt. Eine Überdosierung kann dabei zum Tod führen. Die Tabletten waren aus Thailand verschickt worden.
„Arzneimittelfälschungen sind in der Bevölkerung derzeit kein aktuelles Thema, weil wir in Deutschland eine sehr hohe Arzneimittelsicherheit haben“, erklärt Anneliese Menge, Präsidentin der Apothekerkammer Nordrhein. Doch die Fälschungen nehmen zu: Seit 1996 sind dem Bundeskriminalamt insgesamt 24 Fälle von gefälschten Arzneimitteln bekannt geworden. Dabei tauchten zum Teil pro Präparat 70.000 gefälschte Packungen auf. Die Dunkelziffer dürfte allerdings noch wesentlich höher liegen.
Das bisherige Sicherheitssystem in Deutschland betrifft nur den Weg des Medikaments von der Industrie, über den Großhandel bis hin zur Apotheke. Außerhalb dieses Vertriebsweges gibt es keine Kontrolle und so kann eine Arzneimittelbestellung über das Internet für die Patienten gefährliche Folgen haben. „Durch die Liberalisierung des Warenverkehrs von Medikamenten entstehen bisher nicht gekannte Risiken für die Bevölkerung“, so die Kammerpräsidentin. „Entscheidend ist, dass der Vertriebsweg jedes Medikaments lückenlos nachvollziehbar ist.“ Hier sei der Gesetzgeber gefordert. Die Apothekerkammer Nordrhein rät dringend davon ab, Medikamente aus unbekannten Quellen zu beziehen.
(Apothekerkammer Nordrhein, 20.10.2004 – NPO)