
Eine gefälschte E-Mail-Adresse reichte für den Betrug © Max Kabak / iStock.com
Simpler E-Mail-Trick
Der Betrug funktioniert dabei ganz einfach: Bei vielen Journalen können Autoren selbst einen oder mehrere Reviewer für ihre Artikel vorschlagen. Das soll eigentlich sicherstellen, dass die Begutachtung von einem Wissenschaftler durchgeführt wird, der mit diesem Thema vertraut ist und selbst darin forscht. Genau dieses System hat den Betrügern eine Manipulationsmöglichkeit eröffnet.
Die Autoren reichen dabei Vorschläge für Reviewer ein, die auf den ersten Blick bestens geeignet wären. Doch statt deren echte E-Mail-Adressen anzugeben, teilen sie dem Journal Kontaktdaten mit, die zu eigenen E-Mailkonten führen oder zu denen von Mitarbeitern im eigenen Institut. Meist tarnen sie dies durch gmail oder sonstige Freemailer-Accounts.
Statt des Gutachters bewertet der Autor selbst
Das Problem dabei: Die Editoren der Journals treten nicht direkt mit den Gutachtern in Kontakt, sondern der gesamte Review-Prozess wird über eine Software abgewickelt. Der Gutachter erhält dabei per E-Mail eine automatisierte Einladung zur Review, in der er gleichzeitig die Login-Information für diese Plattform erhält. Damit kann er sich einloggen und das Paper editieren und kommentieren. Wenn schon die erste E-Mail an eine gefälschte Adresse geht, bekommt daher niemand mit, wer wirklich den Artikel begutachtet.
Und genau dies ist nun auch bei den vom Springer Verlag zurückgezogenen Artikeln passiert. „Nach gründlicher Untersuchung haben wir Grund zu der Annahme, dass der Peer Review-Prozess bei diesen 64 Artikeln kompromittiert wurde“, heißt es in der offiziellen Presseerklärung des Verlages. Statt richtiger Gutachter hatten die Autoren selbst ihre Paper bewertet oder Freude gebeten dies zu tun. Als Folge wurden ihre Arbeiten für gut befunden und veröffentlicht – ohne jemals von einem unabhängigen Wissenschaftler gesehen worden zu sein.
Betrugshilfe durch Dritte
Aber nicht immer sind die Autoren selbst die Betrüger: Als der Verlag Biomed Central 43 solcher Betrugsfälle bei seinen Journalen prüfte, waren bei einigen kommerzielle Anbieter von Publikations-Diensten die Übeltäter. „Wir wissen, dass viele Forscher ihre Manuskripte Agenturen anvertrauen, die den sprachlichen Ausdruck ‚polieren‘ und ihnen beim Einreichen des Manuskripts helfen sollen“, erklärt Elizabeth Moylan von Biomed Central.
Offenbar hatten dann diese Firmen den Review-Betrug initiiert und durchgeführt. „Es ist gut möglich, dass einige Forscher unwissentlich in diese Versuche verwickelt wurden, den Peer-Review-Prozess zu manipulieren“, so Moylan. Wie sie berichtet, haben einige betroffene Autoren dem Verlag die Namen ihrer Agenturen genannt, damit dies geprüft werden kann.
Ebenfalls Dritte waren bei einem Fall im Elsevier Verlag im Spiel. Hier hatte sich ein Unbekannter Zugang zum Editorensystem eines Journals verschafft und elf Fachartikel falschen Gutachtern zugeordnet. Die Autoren der Artikel wussten davon offenbar nichts, wie der Verlag mitteilt. Nach Prüfung der Faktenlage erhielten sie daher die Chance, ihr Manuskript erneut einzureichen.
Fachjournale ziehen die Konsequenzen
Als Reaktion auf diese Enthüllungen haben Biomed Central und einige weitere Verlage das System der von Autoren vorgeschlagenen Gutachter bereits komplett abgeschafft. Bei ihnen wählt nur noch der jeweilige Editor die Forscher für die Peer-Review aus. Bei Springer will man nicht ganz so weit gehen. Hier dürfen Autoren weiterhin Vorschläge einreichen, akzeptiert werden jedoch nur noch E-Mail-Adressen von Institutionen und Forschungseinrichtungen.
Das Committee on Publication Ethics (COPE) empfiehlt, in jedem Falle die Namen, Adressen und E-Mail-Kontakte der Reviewer zu überprüfen und nicht allein auf das automatisierte System zu setzen. Das allerdings kann vor allem bei Autoren aus Asien mitunter schwierig sein. Daher sei noch etwas wichtig, um vor Betrug dieser Art zu schützen: „Editoren sollten niemals nur die von den Autoren empfohlenen Reviewer nutzen“, rät Natalie Ridgeway von COPE. Mindestens ein weiterer unabhängiger Gutachter sei Pflicht. (Nature News)
(Nature News / Springer / Biomed Central, 19.08.2015 – NPO)
19. August 2015