Die Abgeordneten des Bundestages haben heute in namentlicher Abstimmung eine Novellierung des Stammzellgesetzes aus dem Jahr 2002 beschlossen und dabei die Forschung an Stammzellen erleichtert.
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Neben der Verschiebung des Stichtages für den Import humaner embryonaler Stammzelllinien auf den 1. Mai 2007 nahm der Bundestag zudem eine Klarstellung der Strafbarkeit vor, wonach sich diese ausschließlich auf den ungenehmigten Import von Stammzelllinien und deren ungenehmigte Verwendung im Inland erstreckt.
Nach der bisherigen Gesetzeslage können von Wissenschaftlern nur embryonale Stammzellen in Projekten eingesetzt werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Damit ist die Forschung nur eingeschränkt möglich.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte Bundesforschungsministerin Annette Schavan die neue Stichtagsregelung. Sie machte deutlich, dass es um embryonale Stammzelllinien aus solchen Embryonen geht, denen die Voraussetzung zum Leben bereits genommen ist.
„Wissenschaftler in Deutschland haben ebenso ethische Überzeugungen wie wir. Sie stehen in Deutschland mit ihrer Arbeit auf dem Wertefundament, das sich auch in unserer Verfassung findet. Sie sind keine bloßen Interessenvertreter“, so Schavan.
Wichtiger Schritt nach vorn
Auch der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Professor Matthias Kleiner, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Bundestagssitzung: „Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist froh und dankbar über die Entscheidung des Bundestages. Unser Dank gilt ausdrücklich auch den Abgeordneten, die kritische Stimmen in die Debatte eingebracht haben.“
Und weiter: „Auch die jetzt beschlossene Verschiebung des Stichtags für den Import humaner embryonaler Stammzelllinien ist ein guter und wichtiger Schritt nach vorne für die Wissenschaft in Deutschland und für die deutschen Stammzellforscher. Sie werden die jetzt eröffneten Möglichkeiten mit hohem Verantwortungsbewusstsein und mit ihren festen ethischen Prinzipien nutzen.“
Erfreut zeigte sich Kleiner auch darüber, dass die bisher geltende Strafbewehrung künftig wegfällt. Sie sei gerade für junge Forscher, die ins Ausland gehen wollen, ein großes Hemmnis gewesen.
Nicht alle Hoffnungen erfüllt
Zustimmung zur Novellierung des Stammzellgesetzes signalisierten ebenfalls die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihr Präsident Peter Gruss. Auch wenn damit die Forderung nach einer generellen Abschaffung der Stichtagsregelung – wie es sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft gewünscht hatten – nicht erfüllt worden seien.
„Deutsche Wissenschaftler konnten aufgrund der bislang geltenden, restriktiven Vorgaben des Stammzellgesetzes nur einen sehr begrenzten Beitrag zur internationalen Stammzellforschung leisten“, so Gruss. „Mit der Änderung hat die deutsche Forschung die Chance, international konkurrenzfähig zu bleiben und hoffentlich auch vermehrt junge Wissenschaftler für das faszinierende und zukunftsträchtige Gebiet der Stammzellforschung zu begeistern.“
Neuer Schwung für die Forschung
„Die heute vom Bundestag verabschiedete neue Regelung für den Umgang mit embryonalen Stammzellen wird der Forschung in Deutschland Schwung geben.“ So kommentiert der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, Professor Ernst Th. Rietschel, die beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007.
„Mit der heutigen Entscheidung hat endlich auch die widersinnige und unhaltbare Situation ein Ende, dass Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen mit deutschen Steuergeldern über die EU finanziert werden, deutsche Wissenschaftler aber von der Beteiligung an diesen Projekten aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen sind“, betonte der Leibniz-Präsident.
Nur noch 21 Linien verfügbar
Das bislang geltende Recht schreibt vor, dass deutsche Wissenschaftler nur mit Stammzellen arbeiten dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden. Seit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes hat sich aber die Zahl der in der Forschung einsetzbaren Zellen erheblich verringert.
Von den ursprünglich 69 im Human Embryonic Stem Cell Registry der National Institutes of Health (NIH) in den USA erfassten und damit potenziell nach Deutschland importierbaren originären Stammzelllinien sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts nur noch 21 Linien verfügbar, die zudem Alterserscheinungen wie Mutationen aufweisen und durch tierische Zellprodukte oder Viren verunreinigt sind. Mit ihnen die anstehenden biologischen und medizinischen Fragen nicht beantworten werden.
Neue Stammzelllinien etabliert
Insbesondere seit 2006 wurden jedoch neue Stammzelllinien etabliert, die frei von Verunreinigungen sind und erstmalig auch 36 humane embryonale Stammzelllinien geschaffen, die Erbanlagen für 18 humangenetische Erkrankungen aufweisen und diese damit erforschbar machen.
Diese Zelllinien durften jedoch von Forschern in Deutschland aufgrund der bislang geltenden Rechtslage nicht importiert und verwendet werden. Deutsche Forscher waren in der internationalen Forschung deshalb zunehmend isoliert, zumal europaweit eine Lockerung der Gesetzeslage zu beobachten war.
Mit der heute vom Deutschen Bundestag getroffenen Entscheidung erhalten deutsche Forscher nach Ansicht von MPG, DFG und Leibniz-Gemeinschaft nun die Möglichkeit, einen verstärkten Beitrag zur internationalen Stammzellforschung zu leisten und eine aktive Rolle in internationalen Kooperationen zu übernehmen.
(Bundesregierung online/DFG/MPG/Leibniz-Gemeinschaft, 11.04.2008 – DLO)