Geowissen

CO2: Ab unter die Erde

Bundeskabinett beschließt CCS-Gesetz

Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten (Carbon Capture and Storage, CCS) beschlossen. Dieser sieht nach Angaben der beteiligten Politiker hohe Umweltstandards vor. Umweltschutzorganisationen kritisieren dagegen, dass im Gesetzentwurf entscheidende Risiken der CCS-Technologie ausgeblendet werden.

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„Kohlekraftwerke haben nur eine Zukunft, wenn sie weniger schädlich für das Klima werden. CCS könnte da eine Perspektive bieten. Wir müssen jetzt untersuchen, ob die Technik im industriellen Maßstab funktioniert. Dabei erteilen wir CCS mit diesem Gesetz keinen Blankoscheck. Im Gegenteil: Der Entwurf sieht hohe Umweltstandards vor, auf die es keinen Rabatt gibt. Das Wichtigste ist dabei: Die Speicher müssen auf Dauer sicher sein“, erklärte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel nach der Entscheidung.

Demonstrationsanlagen als erster Schritt

Die neue Technologie steckt noch in den Kinderschuhen. Deshalb werden zunächst Demonstrationsanlagen errichtet. Diese sollen dann nachweisen, dass die unterirdische CO2-Lagerung technisch machbar ist und die Umwelt davon profitiert. Bis 2015 sollen in Deutschland drei Demonstrationsanlagen entstehen. Mögliche Standorte sind Jänschwalde in Brandenburg, Hürth bei Köln und eventuell auch Wilhelmshaven.

Den Anlagenbetreibern gibt das Gesetz laut dem Bundesumweltministerium (BMU) die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für die Pilot- und Demonstrationsanlagen. Sie müssen dadurch unter anderem aber auch nachweisen, dass die vollständige Zurückhaltung von CO2 im Speicher auf unbegrenzte Zeit gewährleistet ist. Zudem müssen sie umfassend Vorsorge gegen Risiken für Mensch und Umwelt nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik leisten.

Erst 30 Jahre nach Stilllegung einer Anlage und damit rund 80 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme können Betreiber ihre Verantwortung auf den Bund übertragen – und das auch nur bei einem Langzeitsicherheitsnachweis nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Auswertung im Jahr 2015

Im Jahr 2015 wird der Bund die Erfahrungen mit den Demonstrationsvorhaben aus dem In- und Ausland auswerten. Dann wird geklärt, inwieweit die im Gesetz festgelegten hohen Sicherheits- und Umweltstandards nachgewiesen werden können und ob CCS technisch und wirtschaftlich ein gangbarer Weg ist. Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in deutsches Recht umgesetzt werden.

Für die Bundesregierung stehen jedoch laut BMU weiterhin die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien im Vordergrund ihrer Klimaschutzstrategie. Die im europäischen Emissionshandel festgelegte und ab 2013 jährlich um 1,74 Prozent sinkende Obergrenze für den Ausstoß von Treibhausgasen sichert die Einhaltung der Klimaschutzziele.

Ob Kraftwerksbetreiber dabei auf mehr Effizienz, den Wechsel von Brennstoffen oder einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien setzen, bleibt ihnen überlassen. Aufgabe des Staates ist es nach Angaben des BMU, klare gesetzliche Vorgaben für eine umweltverträgliche Nutzung von CCS zu machen, wenn Unternehmen diesen Weg gehen wollen.

BUND: Risiken der CCS-Technologie ausgeblendet

Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierten den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er blende entscheidende Risiken der CCS-Technologie aus. „Das Gesetz verletzt die Fürsorgepflicht des Staates bei Einführung einer neuen Technologie. Die Minister Guttenberg und Gabriel haben sich ganz im Sinne der großen Energiekonzerne geeinigt. Auf einem Schaden bleibt im Zweifelsfall die Allgemeinheit sitzen“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Das Gesetz enthalte in seiner derzeitigen Form keine entscheidenden Verbesserungen hinsichtlich der Haftungsregelung oder der Sicherheit des Transports und der Endlagerstätten für Kohlendioxid. Nicht einmal in welcher Höhe und in welchem Umfang die Betreiber von CCS-Anlagen und der entsprechenden Speicherstätten hafteten, sei im Gesetzentwurf geregelt worden.

BDI: Gesetz noch in dieser Legislaturperiode

„Noch in dieser Legislaturperiode muss der Bundestag das Gesetz zur Abscheidung und Speicherung von CO2 durch CCS-Technik (Carbon Capture and Storage) verabschieden. Ein zügiges CCS-Gesetz sichert die notwendigen Investitionen in Demonstrationsvorhaben. Der BDI fordert, mindestens zwei der europäischen Leuchtturmprojekte in Deutschland durchzuführen. Dies ist gut für Klimaschutz und für Arbeitsplätze“, sagte dagegen der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Werner Schnappauf.

„Die Technologie zur Abscheidung und Speicherung von CO2 muss weiter erprobt und entwickelt werden, damit sie rechtzeitig wirtschaftlich zur Verfügung steht. Die deutsche Wirtschaft ist bereit, diese Option zielstrebig weiter zu entwickeln“, kündigte Schnappauf an. „Voraussetzung ist eine dauerhafte Geltung des Gesetzes, denn die Technologiehersteller benötigen auf Grund ihrer Investitionen langfristig verlässliche Rahmenbedingungen.“

(BMU/Bundesregierung Onliner/BUND/BDI, 02.04.2009 – DLO)

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