Es ist wieder soweit: An Silvester werden wieder Millionen von Feuerwerks-Raketen und Böllern gezündet. Unter den im Laden erhältlichen Feuerwerkskörpern gibt es allerdings auch schwarze Schafe: illegale Feuerwerksartikel, die aus dem Ausland eingeführt wurden. Die Verletzungsgefahr durch solche Polen- oder Chinaböller ist deutlich größer. Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erklärt, woran man das illegale Feuerwerk erkennt.
Mehr als 100 Millionen Euro lassen sich die Deutschen jedes Jahr das Silvesterfeuerwerk kosten. Doch neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es auch illegale Feuerwerksartikel, die aus dem Ausland eingeführt werden. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Vor dem Abbrennen dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt daher die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ausdrücklich.
Amputation keine Seltenheit
Heidrun Fink ist Prüfleiterin bei der BAM und hat dieses Jahr 167 Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit überprüft und dann mit einer Prüfnummer versehen: „Bei einem geprüften Knallkörper, der in der Hand angezündet wird, kommt es zu ein paar Verbrennungen. Der illegale Knallkörper enthält oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist auch mit einem viel stärkeren Blitzknallsatz gefüllt. Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden und durchaus einige Finger verlieren.“
Welche Konsequenzen dies haben kann, berichtete Andreas Eisenschenk, Chefarzt am Unfallkrankenhaus Berlin: „Viele Patienten denken, man könne den abgerissenen Finger leicht wieder annähen. Doch oft müssen wir amputieren.“ Auch würden viele Verletzungen im Genitalbereich auftreten. „Die Verletzten hatten die Feuerwerkskörper in die Hosentasche gesteckt, während in unmittelbarer Nähe ein anderer Böller explodierte.“
Prüfnummer verrät Herkunft und Sicherheitsstufe
Wer sicher gehen will, sollte auf die sogenannte Prüfnummer achten: Diese vierstellige Zahl verrät, in welchem Land und von wem das Feuerwerk geprüft und wurde. Die 0589 steht beispielsweise für die BAM, den TÜV Ungarn zum Beispiel erkennt man an der 1008. Wichtig dabei: Feuerwerksartikel, die in Polen für jedermann erlaubt sind, können in Deutschland gegebenenfalls nur von Pyrotechnikprofis mit Erlaubnisschein gezündet werden.
Zusätzlich trägt die Packung auch eine weitere Nummer, die BAM-Identifikationsnummer. „Jeder Feuerwerksartikel, der auf den deutschen Markt kommt, egal ob er von der BAM oder einer anderen Benannten Stelle geprüft wurde, muss eine Identifikationsnummer der BAM erhalten“, sagte Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM. Auf diese Nummer, sowie auf die europaweit gültige Registriernummer in Verbindung mit einem CE-Kennzeichen und eine deutsche Gebrauchsanleitung sollte man beim Kauf achten.
Bei Unklarheit kann man die aufgedruckte Nummer auf der Website der BAM überprüfen. Dort sind sämtliche in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel aufgeführt.
(BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, 27.12.2013 – NPO)