Technik

Gravierende Mängel bei deutschen Solarien

Nur vier von 100 getesteten Sonnenstudios erfüllten die Anforderungen

Bei einer Stichprobe von Solarien, die in Deutschland mit einem freiwilligen Qualitäts-Zertifikat betrieben werden, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gravierende Mängel festgestellt. Nur vier von 100 Sonnenstudios erfüllten alle Anforderungen.

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2007 waren im Auftrag des Bundesumweltministeriums alle 5.600 in Deutschland angemeldeten Solarien angeschrieben worden, sich an einem freiwilligen Zertifizierungsverfahren zu beteiligen. Bis Oktober hatten sich davon nur 800 Sonnenstudios zertifizieren lassen. Das freiwillige Zertifizierungsverfahren war 2003 mit den Verbänden der Solarienwirtschaft vereinbart worden, weil es in Deutschland bisher keine Regelungen gab, die eine Bestrahlungsbegrenzung, Beratung und Hygiene in den Studios forderten sowie die besondere Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen unter 18 Jahren sicherstellten.

Zertifikat soll Beratung und Sicherheit garantieren

Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte hierzu im Konsens mit Vertretern der Ärzte, der Wissenschaft sowie der Solarienhersteller und -betreiber Kriterien erarbeitet, die in einem zertifizierten Sonnenstudio einzuhalten sind. Einer der Hauptforderungen war, dass die Verbraucher ausführlich und fachkundig durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die bestehenden Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden. Außerdem sollte ein individueller Besonnungsplan aufgestellt und Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt werden. Weiterhin sollten Gerätestandards eingehalten werden, die ein risikoärmeres Sonnen ermöglichen und eine Selbstbedienung ausschließen.

Nur vier von 100 Solarien ohne Mängel

Die jetzt untersuchten Sonnenstudios haben Defizite in einem oder mehreren der Kriterien, die die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen von UV-Strahlung schützen sollen. Insgesamt hat das BfS bis Anfang November 100 der insgesamt etwa 800 zertifizierten Sonnenstudios in Deutschland untersucht. Nur vier Solarien erfüllten die Anforderungen komplett.

Eklatante Mängel zeigten sich vor allem in der Kundenberatung, der Aufstellung eines detaillierten Besonnungsplans sowie der Einhaltung der strikt vorgeschriebenen Erstbestrahlungsdosis. Auf Gesundheitsrisiken durch die UV-Strahlung, die mit dem Besonnen verbunden sind, und auf die geltenden Ausschlusskriterien wurde nur vereinzelt hingewiesen. Obwohl in zertifizierten Sonnenstudios grundsätzlich untersagt, konnten sich in etlichen Studios mit Einverständnis der Eltern auch Jugendliche unter 18 Jahren sonnen. Darüber hinaus wurden bei der Kontrolle auch zertifizierte Selbstbedienungs-Sonnenstudios gefunden, die ohne Personal arbeiten und daher keine Beratung gewährleisten.

Gesetzliche Regelung geplant

Die Ergebnisse der Prüfung unterstreichen nach Ansicht des Bundesamts erneut die Notwendigkeit der vom Bundesumweltministerium (BMU) geplanten gesetzlichen Regelung des Betriebs von Solarien. Derzeit wird im Rahmen des Umweltgesetzbuches ein generelles Solarienverbot für Kinder und Jugendliche vorbereitet. Auf Verordnungsebene sollen weitere Anforderungen für den Betrieb von Solarien folgen, insbesondere die Begrenzung der Bestrahlungsstärke sowie Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Gesetz umfasst alle Solarienbetreiber, insbesondere auch diejenigen, die sich bisher nicht einmal einer freiwilligen Zertifizierung unterworfen haben.

(Bundesamt für Strahlenschutz, 28.11.2008 – NPO)

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