Pünktlich zur Sommerzeit haben Prüfer von TÜV Rheinland in europäischen Urlaubsregionen eingekauft: An Strandbuden oder in Souvenirshops erwarben sie insgesamt 50 aufblasbare Schwimmtiere, Luftmatratzen und Schwimmsitze für Babys und testeten diese anschließend im Labor. Die Messlatte: die europäischen Mindeststandards. Das Ergebnis: 20 von 50 Badeartikeln dürften in der Europäischen Union gar nicht verkauft werden. Sie erfüllen die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit nicht.
Gekauft haben die Fachleute von TÜV Rheinland die aufblasbaren Wasserspielzeuge zwischen Mai und Juli in Deutschland, Belgien, Griechenland, Italien, den Niederlanden und Spanien – jeweils zum Preis von maximal zehn Euro. Anschließend wurden die Produkte in Prüflaboratorien auf ihre Verkehrsfähigkeit und Sicherheit hin untersucht. Im Mittelpunkt standen dabei mechanische und chemische Prüfungen sowie die Kennzeichnungen der Produkte und die notwendigen Warnhinweise.
Kippelige Schwimmsitze
Das Ergebnis: Bei 20 der 50 Produkte stellten die Tester Mängel fest. In sechs Fällen fanden die Tester verbotene Schwimmsitze für Babys und kleine Kinder. In verschiedenen dieser Modelle könnten die Kinder aus dem Sitz rutschen. Bei anderen besteht das Risiko, dass die Kinder im Wasser sofort kentern, weil die Sitzposition zu hoch ist und das Kind dadurch zu weit aus dem Wasser ragt. „Diese aufblasbaren Schwimmsitze sind lebensgefährlich. Sie gaukeln den Eltern Sicherheit vor, die sie so aber gar nicht bieten“, erklärt TÜV-Expertin Christiane Reckter.
Deshalb seien solche Sitze absolut verboten. Sichere Schwimmlernhilfen oder Kinderschwimmsitze dürften nicht wie buntes Wasserspielzeug gestaltet sein. Zudem müssen sie mit Benutzungs- und Sicherheitshinweise gekennzeichnet sein und die Anforderungen der Normenreihe EN 13138-1 bzw. EN 13138-3 erfüllen. Das muss auch so auf der Verpackung und dem Produkt stehen. Die verbotenen Schwimmsitze hat TÜV Rheinland unverzüglich den Behörden gemeldet.