Das Stockholmer Übereinkommen zum Verbot der zwölf weltweit gefährlichsten Chemikalien, die so genannte „POP-Konvention“, ist am 17. Mai 2004 in Kraft getreten.
„Das Verbot des so genannten „Dreckigen Dutzend“ ist ein großer Erfolg für den Umwelt- und Gesundheitsschutz. Der weltweite Verzicht auf Substanzen wie DDT und Dioxine ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden Chemikaliensicherheit“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Deutschland gehörte zu den ersten Staaten, die das Übereinkommen ratifizierten und bewirbt sich mit der Stadt Bonn um den künftigen Sitz des Sekretariats der Konvention.
Die POP-Konvention (persistent organic pollutants – POPs) sieht ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung von 12 der gefährlichsten Chemikalien vor. Dazu zählen 8 Pflanzenschutzmittel wie DDT sowie Dioxine, Furane, polychlorierte Biphenyle (PCB) und Hexachlorbenzol. Diese Stoffe zeichnen sich durch ihre Giftigkeit, Langlebigkeit und ihre Eigenschaft, sich in der Umwelt und der Nahrungskette anzureichern, aus.
DDT darf auch künftig in begrenztem Umfang zur Bekämpfung der Malariamücke eingesetzt werden, da wirksame und bezahlbare Ersatzstoffe nicht in allen Ländern zur Verfügung stehen. Das Übereinkommen war im Mai 2001 in Stockholm unterzeichnet und im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ausgehandelt worden.
(BMU, 17.05.2004 – DLO)